Zuschuss bis zu 280 Euro: Antragsfrist läuft bald ab

Kärnten -

Seit 2. Oktober 2023 kann man in Kärnten den Heizkostenzuschuss beantragen. Bis zu 280 Euro kann man hier bekommen, allerdings läuft die Antragsfrist nun bald ab.


Seit 2. Oktober 2023 kann in Kärnten wieder der Heizkostenzuschuss beantragt werden. Wenn du ihn dir nicht entgehen lassen willst, solltest du dich aber beeilen, denn die Antragsfrist läuft bald ab. Sichere dir noch schnell bis zu 280 Euro, bis 29. März 2024 hast du noch Zeit dafür.

Einkommensgrenzen

Was für Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und ob dir der “kleine” oder der “große” Heizzuschuss zusteht, liest du hier im Überblick: Die Einkommensgrenze für den großen Heizzuschuss beträgt 1.160 Euro netto für Alleinstehende oder Alleinerziehende und 1.680 Euro netto für Paare oder Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen. Für den kleinen Zuschuss liegt die Einkommensgrenze bei 1.360 Euro netto für Alleinstehende und 1.880 Euro netto für Paare oder Gemeinschaften von zwei Personen.

Großer & kleiner Heizkostenzuschuss 

Anträge können ausschließlich persönlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt / Magistrat eingebracht werden. Die Antragsprüfung erfolgt direkt vor Ort seitens der Gemeinde. Zusätzlich zum Heizzuschuss wird von Landesseite auch der Energiebonus 2023/2024 in Höhe von Euro 100 Euro gewährt. Bezieher des großen Heizzuschusses erhalten 180 plus 100 Euro und somit gesamt 280 Euro. Bezieher des kleinen Heizzuschusses erhalten 110 plus 100 und somit gesamt 210 Euro.