Welche Informationen muss ein „Zutrittstest“ beinhalten?
Das Testprotokoll muss Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Ort der Testung, Art der Testung, Zeitpunkt der Probeentnahme, Testergebnis, Vorname und Nachname des Testers, Unterschrift und GBR-Nummer beinhalten, um als zulässig zu gelten. Ein Formular für die Ausstellung eines Testergebnisses liegt zum Download unterkaernten.arbeiterkammer.at/gbr.
Berufspflichten bei COVID-19-Testungen
Die Empfehlung bei der Dokumentationspflicht ist nicht nur die Testergebnisse aufzubewahren, sondern auch die Einverständniserklärung zur Testung zu dokumentieren und zu verwahren (mindestens 10 Jahre). Im Falle eines positiven Testergebnisses besteht eine Meldepflicht laut Epidemiegesetz bei der zuständigen Gesundheitsbehörde.
Wie freiberufliche DGKP einen Zugang zum Epidemiologischen Einmeldesystem (EMS) erhalten sowie die Frage, ob das Testprotokoll einen Stempel haben muss, ist von Seiten des Gesundheitsministeriums noch nicht geklärt.
Freiberufliche Tätigkeit muss versteuert werden
Einkünfte von Testungen auf Honorarbasis müssen beim Finanzamt versteuert werden. Eine entgeltliche Beschäftigung muss auch bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) gemeldet werden. Die jährliche Sozialversicherungsgrenze beträgt 5.710,32 Euro – unabhängig davon, ob die selbständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Eine Verrechnungsmöglichkeit mit der ÖGK bei freiberuflicher Tätigkeit gibt es aktuell nicht.
Änderungsmeldung im Gesundheitsberuferegister (GBR)
Eine Änderungsmeldung im Gesundheitsberuferegister kann per Mail unter gbr@akktn.at
(Arbeiterkammer) oder gbr@goeg.at (Gesundheit Österreich GmbH) unter Angabe folgender Daten durchgeführt werden:
- Name und Registrierungsnummer
- Berufssitzadresse (meist die persönliche Adresse) CAVE: diese Anschrift erscheint im öffentlichen Register
- Ausmaß der freiberuflichen Tätigkeit (überwiegend freiberuflich oder im Angestelltenverhältnis tätig?)
- Oder Formular ausfüllen, einscannen und per Mail an die jeweilige Behörde schicken; das Formular findet sich unter arbeiterkammer.at/gbr
- Oder mit Handysignatur bzw. Bürgerkarte Änderungsmeldung selbständig online durchführen
Weitere Information zu den Gesundheitsberufen:
- Referat Gesundheit und Pflege
050 477 – 8000
- Gesundheit Österreich GmbH (GÖG)
01 51561810