Abschuss nahe bewohnter Gebäude: Risikowolf im Bezirk Hermagor erlegt

Hermagor -

Im Bezirk Hermagor wurde am Samstag, dem 13. Dezember, ein als Risikowolf eingestuftes Tier verordnungskonform erlegt.

Abschuss erfolgte gemäß Kärntner Risikowolfsverordnung in der Nähe von Wohngebäuden

Der Abschuss erfolgte in unmittelbarer Nähe zu bewohnten Gebäuden. Noch am selben Tag wurde der Vorfall dem Land Kärnten gemeldet und von einem Amtssachverständigen begutachtet.

Maßnahme erfolgte gemäß Risikowolfsverordnung

Die Entnahme erfolgte auf Grundlage der Kärntner Risikowolfsverordnung. Demnach ist ein Abschuss unter anderem innerhalb eines 200-Meter-Radius zu bewohnten Gebäuden sowie innerhalb eines Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung zulässig. Diese Voraussetzungen waren im vorliegenden Fall erfüllt. Das Land Kärnten informierte die Jagdausübungsberechtigten im betroffenen Gebiet umgehend darüber, dass mit dem erfolgten Abschuss die Entnahmefreigabe erloschen ist. Die Maßnahme dient dem Schutz der Bevölkerung und erfolgt im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben.