Die Diskussion um Leihmutterschaft hat gerade erst begonnen

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Es kann schon zu schwierigen rechtlichen Konstellationen kommen, wenn ein Kind aus einer Eizell- und Samenspende durch eine Leihmutter auf die Welt gebracht wird. Nach österreichischem und auch deutschem Recht ist die Frau, die das Kind zur Welt bringt, immer die Mutter.


Dieser Rechtsgrundsatz gilt bis heute trotz der In-Vitro-Fertilisation (IVF), der künstlichen Befruchtung. Sie macht es möglich, eine fremde, im Reagenzglas befruchtete Eizelle einer Leihmutter einzupflanzen. Die Rechtsprechung hat sich auf die moderne Fortpflanzungsmedizin noch nicht eingestellt, ein Wandel ist aber dringend erforderlich.

Leihmutterschaft in der Ukraine

Das Abstammungsrecht passt nicht mehr in die heutige Zeit. Und es macht es Ehepaaren, eingetragenen Partnerschaften und Lebensgemeinschaften unnötig schwer, sich den Wunsch nach einem eigenen Kind zu erfüllen. In der Ukraine zum Beispiel erfolgt die rechtliche Anerkennung des Kindes durch Adoption. Die Leihmutter hat keinerlei Mutterrechte. Zudem liegen die Leihmutterschaft Kosten in einem vernünftigen Rahmen, sodass die Ukraine inzwischen zu den bevorzugten Ländern für viele Ehepaare mit unerfülltem Kinderwunsch geworden ist (Quelle: https://vittoriavita.com/de/wie-viel-kostet-die-leihmutterschaft/). Die Wunscheltern, bei denen es sich in der Ukraine aber immer um ein verheiratetes, heterosexuelles Paar handeln muss, erhalten ein Geburtszeugnis mit dem Namen des biologischen Vaters und der biologischen Mutter sowie eine Verzichtserklärung der Leihmutter. Damit können sie das Kind in der Ukraine als ihr Kind eintragen lassen. Je nach genetischer Konstellation muss die Mutter eine Adoption beantragen, wenn die Leihmutter oder eine andere, vielleicht verwandte oder befreundete Frau die Eizelle gespendet hat und diese mit dem Samen des Ehemannes befruchtet wurde.

IVF bringt schwierige rechtliche Konstellationen

An diesem einfachen Beispiel wird schon klar, dass es mit Blick auf die gültige Rechtslage zu Änderungen kommen muss. Schon heute ist es dank künstlicher Befruchtung möglich, eine entkernte Eizelle mit dem Erbgut einer anderen Frau zu bestücken und mit einer Samenspende zu befruchten und diese dann in eine beliebige Gebärmutter einzupflanzen. 

Strittige Fragen müssen geklärt werden

In Österreich hat man sich der Problematik mit der Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts zumindest ansatzweise gestellt. So können lesbische Paare die künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen und die Partnerin der Mutter als Elternteil eingetragen werden. In Deutschland hat die Diskussion erst begonnen. Immerhin hat ein deutsches Oberlandesgericht einer Frau inzwischen erstmals erlaubt, ihr von einer Leihmutter ausgetragenes Kind zu adoptieren. Begründet wurde die Entscheidung mit der Tatsache, dass der Ehemann der Frau als Samenspender der genetische Vater des Kindes ist und die Ehefrau das Kind als Stiefmutter betreuen kann. Eine weitreichende Entscheidung, die das Abstammungsrecht mit den strittigen Fragen rund um die Leihmutterschaft in eine neue Richtung lenken wird. Schließlich kann jeder sein Kind ohne Probleme weggeben und eine Frau kann ihren Körper verkaufen. Das ist rechtlich völlig unbedenklich und auch moralisch geduldet. Nur Leihmutterschaft ist in den meisten Ländern der Welt noch immer ein absolutes Tabuthema, rechtlich und insbesondere moralisch.