Bezirksforstinspektion der BH-Hermagor

Der Wald – unsere Aufgabe

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Hermagor -

Der Bezirk Hermagor weist eine Gesamtfläche von 80.800 ha auf. Davon entfallen ca. 48.000 ha bzw. 60% der Fläche auf die Nutzungsart Wald. Wald und Holz bestimmen auch die Wirtschaft unseres Bezirkes.

Föhnsturm Lesachtal 2018

Das Forstgesetz 1975 regelt die Waldbewirtschaftung und wird dieses Gesetz österreichweit einheitlich in Form der mittelbaren Bundesverwaltung durch die Länder vollzogen, wobei als Behörde erster Instanz die Bezirkshauptmannschaft zuständig ist. Die Aufgaben der Behörden sind in den §§ 171 – 173 des Forstgesetzes geregelt.

Die Forstbehörde hat insbesondere

  1. die Überwachung der Wälder (Forstaufsicht) zu vollziehen,
  2. Gutachten zu erstatten,
  3. die Waldeigentümer nach Möglichkeit zu beraten,
  4. bei der forstlichen Förderung mitzuwirken und
  5. den Holzeinschlag periodisch zu ermitteln.
    Die Forstaufsicht wird im Sinne der Erhaltung der öffentlichen Interessen am Wald ausgeübt.

Die wesentlichen Aufgaben des Forstdienstes:

  • Forstfachliche Beratung über die Nutzung, Pflege und Verjüngung des Waldes
  • Erteilung von Fällungsbewilligungen, Auszeige freier Fällungen – Nutzungsplanung, Wiederbewaldung
  • Forstschutz: Überwachung der Wälder und Einleitung von Maßnahmen zu Schädlingsbekämpfung, Durchführung des österreichweiten Borkenkäfermonitorings. Einleitung von Verordnungen zum Schutze der Wälder (Waldbrandverordnung, Forstschutzverordnung bei Borkenkäfermassenvermehrungen)
  • Erschließungsplanung (Forststraßen, Seilbahnen)
  • Gutachtertätigkeiten in Behördenverfahren – Rodungen, Forststraßenbau, Waldteilungen, Kulturumwandlungen, Kärntner Nothilfswerk
  • Unterstützung der Waldeigentümer bei der Organisation gemeinschaftlicher Maschineneinsätze (Harvester, Seilbahnen) vorwiegend bei der Bewältigung von Naturkatastrophen
  • Abwicklung der forstlichen Förderung (Beratung, Antragstellung, Kontrolle und Abrechnung)
  • Einleitung und Abwicklung von Förderprojekten wie Flächenwirtschaftliche Projekte zur Schutzwaldverbesserung und Wiederbewaldung nach Katastrophen, Abwicklung der Förderungen im Rahmen des Waldfonds
  • Einleitung jagdrechtlicher Verfahren bei Wildschäden im Wald – Wildschadensmonitoring
  • Vermittlung der Waldpflegetrainer des Waldpflegevereines für die Jungbestandspflege (Stammzahlreduktion, Durchforstung, Laubholzpflege, Wertastung)
  • Sicherstellung von autochthonem Saatgut für die Wiederbewaldung im Rahmen des forstlichen Vermehrungsgutgesetzes
  • Holzkontrollen bei der Ein- und Ausfuhr von Holz
  • Ausstellung von Amtsbestätigungen und forstfachlichen Gutachten
  • Öffentlichkeitsarbeit (Informationsversammlungen, Exkursionen, Vorträge, Waldbegehungen)
  • Forstliche Raumplanung (Waldentwicklungsplan, Landesschutzwaldkonzept)
  • Statistische Erhebungen für das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, forstlicher Jahresbericht, Holzeinschlagsmeldung

Bezirksforstinspektion Hermagor
05 0536 63180
bhhe.bfi@ktn.gv.at