Maßgeschneiderte Beratungsangebote
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Gailtal - Wie Unternehmen und ihre Belegschaft davon profitieren. Das Projekt Lebenswelt.Beruf ist weiterhin erfolgreich im Bezirk Hermagor unterwegs.
Das vom Sozialministerium und Europäischer Sozialfonds finanzierte Projekt trägt dazu bei, dass im Bezirk Hermagor die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben besser gelebt werden kann. Mittels kostenloser Betriebsanalysen bei den Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, als auch durch kostenlose, auf die Bedürfnisse der Unternehmen maßgeschneiderte Beratungsangebote, wird der Blick in Bezug auf die Vereinbarkeit geschärft. Wir gehen jedoch dabei von einem erweiterten Begriff aus, denn Vereinbarkeit bedeutet auch zufriedene und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine gute Kommunikationsbasis mit der Belegschaft zu haben, oder auch gegenseitiges Verständnis für die oftmals unterschiedlichen Bedürfnisse aufzubauen.
Die Beratungen erfolgen in den Unternehmen zumeist unter Einbeziehung der Belegschaft. Was kann man sich nun darunter vorstellen? Die Aktivitäten beziehen sich etwa auf die Einführung von Kommunikationsstrukturen wie Mitarbeiterversammlungen, auf den Aufbau von Strukturen wie strategische Personalentwicklung in Form von Mitarbeitergesprächen, Stellenbeschreibungen oder Rekruitingprozessen. Wir unterstützen jedoch auch bei motivationsunterstützenden Interventionen oder bei der Weiterentwicklung der betrieblichen Abläufe. Ein besonderes Anliegen ist es auch, nicht nur die internen Strukturen dafür zu schaffen, sondern die Leistungen der Betriebe als Arbeitgeber gut nach außen zu kommunizieren. Im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes werfen wir jedoch den Blick nicht nur auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sondern auch auf die Unternehmensführung. Auch hier gibt es Ansätze, die zu einer Entlastung führen können.
Für den Bezirk ist vorgesehen, eine begrenzte Zahl an Unternehmen zu unterstützen, wobei der Einstieg in solche Beratungsprozesse bis 31. März 2019 möglich ist.