Ab Jänner 2026: Verpflichtende Angabe der vereinbarte Arbeitszeit bei Job-Anmeldung

Österreich -

Ab dem 1. Jänner 2026 tritt in Österreich eine wichtige Neuerung für alle Arbeitnehmer:innen in Kraft: Bei der Anmeldung zur Sozialversicherung muss künftig verpflichtend die vereinbarte Arbeitszeit angegeben werden. Diese Maßnahme, die eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer (AK) umsetzt, soll für mehr Klarheit im Arbeitsalltag sorgen und die Rechte der Beschäftigten stärken. Bislang war die Meldung der Arbeitszeit freiwillig, was oft zu Unübersichtlichkeit und Unsicherheit führte. Mit der verpflichtenden Angabe erhalten Arbeitnehmer:innen nun einen besseren Überblick über ihre tatsächlichen Arbeitsbedingungen und können so besser überprüfen, ob ihre Arbeitszeiten und das Gehalt im Einklang stehen.

Verpflichtende Meldung über vereinbarte Arbeitszeit bei der Anmeldung zur Sozialversicherung bringt Verbesserungen für Arbeitnehmer:innen.

Transparenz und Schutz: Vorteile der verpflichtenden Arbeitszeitmeldung

AK-Präsidentin Renate Anderl hebt hervor, dass diese Regelung nicht nur den Beschäftigten zugutekommt, sondern auch eine wichtiges Instrument für arbeitsrechtliche Beratung darstellt. Viele Arbeitnehmer:innen wissen bisher nicht genau, wie viel sie tatsächlich arbeiten oder erhalten von ihren Arbeitgeber:innen keine transparenten Informationen. Dies erschwert es ihnen, ihre Rechte wahrzunehmen oder Ansprüche geltend zu machen. Mit der neuen Arbeitszeitmeldung wird diese Informationslücke geschlossen, was zu mehr Fairness am Arbeitsplatz führen soll. Darüber hinaus erleichtert die verpflichtende Meldung der Arbeitszeit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) die Kontrolle, ob das gemeldete Einkommen der tatsächlichen Arbeitszeit entspricht. Die ÖGK kann so Unregelmäßigkeiten schneller erkennen und gegen mögliche Verstöße vorgehen. Diese Maßnahme trägt somit auch zum Schutz der Arbeitnehmer:innen vor Ausbeutung bei und sorgt für eine gerechtere Entlohnung.

Bessere Datenbasis für Politik und Sozialversicherung

Ein weiterer positiver Effekt dieser Neuerung ist die bessere Datenlage für politische Entscheidungen im Bereich Arbeitsmarkt und Sozialpolitik. Die Erfassung von Arbeitszeit und Einkommen ermöglicht aussagekräftige Statistiken, die als Grundlage für zukünftige Maßnahmen und Reformen dienen können. Zudem müssen künftig auch Änderungen der Arbeitszeit laufend an die Sozialversicherung gemeldet werden, sodass die Daten stets aktuell bleiben. Renate Anderl fasst zusammen: „Die scheinbar bürokratische Neuerung bringt handfeste Vorteile für die Arbeitnehmer:innen. Sie sorgt für Transparenz, stärkt die Rechte der Beschäftigten und schafft die Basis für eine faire Arbeitswelt.“