Transparenz und Schutz: Vorteile der verpflichtenden Arbeitszeitmeldung
AK-Präsidentin Renate Anderl hebt hervor, dass diese Regelung nicht nur den Beschäftigten zugutekommt, sondern auch eine wichtiges Instrument für arbeitsrechtliche Beratung darstellt. Viele Arbeitnehmer:innen wissen bisher nicht genau, wie viel sie tatsächlich arbeiten oder erhalten von ihren Arbeitgeber:innen keine transparenten Informationen. Dies erschwert es ihnen, ihre Rechte wahrzunehmen oder Ansprüche geltend zu machen. Mit der neuen Arbeitszeitmeldung wird diese Informationslücke geschlossen, was zu mehr Fairness am Arbeitsplatz führen soll. Darüber hinaus erleichtert die verpflichtende Meldung der Arbeitszeit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) die Kontrolle, ob das gemeldete Einkommen der tatsächlichen Arbeitszeit entspricht. Die ÖGK kann so Unregelmäßigkeiten schneller erkennen und gegen mögliche Verstöße vorgehen. Diese Maßnahme trägt somit auch zum Schutz der Arbeitnehmer:innen vor Ausbeutung bei und sorgt für eine gerechtere Entlohnung.
Bessere Datenbasis für Politik und Sozialversicherung
Ein weiterer positiver Effekt dieser Neuerung ist die bessere Datenlage für politische Entscheidungen im Bereich Arbeitsmarkt und Sozialpolitik. Die Erfassung von Arbeitszeit und Einkommen ermöglicht aussagekräftige Statistiken, die als Grundlage für zukünftige Maßnahmen und Reformen dienen können. Zudem müssen künftig auch Änderungen der Arbeitszeit laufend an die Sozialversicherung gemeldet werden, sodass die Daten stets aktuell bleiben. Renate Anderl fasst zusammen: „Die scheinbar bürokratische Neuerung bringt handfeste Vorteile für die Arbeitnehmer:innen. Sie sorgt für Transparenz, stärkt die Rechte der Beschäftigten und schafft die Basis für eine faire Arbeitswelt.“