AK-Goach zu neuer Gesetzeslage für Freiwillige im Hilfseinsatz: Keine Verbesserung für Helfer
Kärnten - Mit 1. September treten Neuerungen für die Entgeltfortzahlung im Falle der Katastrophenhilfe in Kraft. Diese sind praktisch jedoch unbrauchbar, kritisiert Kärntens AK-Präsident Goach: „Es besteht kein tatsächlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung, der Arbeitgeber kann die Freistellung nach wie vor ablehnen.“ Weitere Kritik: Der Begriff „Großschadensereignis“ ist zu eng definiert, die meisten Fälle wären durch die neuen Regelungen nicht abgedeckt. Außerdem fehle ein wirklicher Anreiz, Freistellungen zu genehmigen – es sei vielmehr ein „Unternehmerbonus“.
Am Sonntag, den 1. September treten Änderungen betreffend der Entgeltfortzahlung bei der Katastrophenhilfe in Kraft. Kritik kommt dazu von Kärntens AK-Präsident Günther Goach: „Die neue Gesetzeslage sichert Arbeitnehmer nicht ab, eigentlich profitieren nur Betriebe. Fakt ist: Ehrenamtliche Helfer sind weiter auf den Goodwill des Dienstgebers angewiesen. Es besteht kein tatsächlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung, der Arbeitgeber kann eine Dienstfreistellung ablehnen.“