AK-Günther Goach begrüßt Klarheit für Risikopersonen

Kärnten -

AK-Präsident Goach begrüßte heute, Mittwoch, die Klarstellungen der Bundesregierung zur Definition von Risikopersonen, die gestern Nachmittag in Wien im Beisein von Bundesarbeitskammer-Präsidentin Renate Anderl verkündet wurden: „Klarheit für betroffene Beschäftigte ist wichtig, die Ungewissheit zwischen gesundheitlichen Bedenken und Existenzsorgen ist für Betroffene unzumutbar.“ Wesentliche AK-Forderungen wurden aufgenommen: die Ausweitung auf Lehrlinge und Beschäftigte in systemerhaltenden Betrieben und dass die letzte Entscheidung beim jeweiligen behandelnden Arzt liegt.

Aus AK-Sicht müssen auch Angehörige, die mit einer Person die zur Risikogruppe gehört, zusammenleben, umfasst sein – diese Forderung bleibt weiter aufrecht. AK-Rechtsexperten warten auf rechtlichen Ausführungen.

 Wochenlange Forderung der Arbeiterkammer

Wochenlang hatte die Arbeiterkammer die genaue Definition „Angehöriger der Risikogruppe“ gefordert – etliche Anrufe von besorgten Kärntner Beschäftigten konnten nicht endgültig klärend geführt werden, da die Rechtslage unklar war. Nun wurden wesentliche Klarstellungen präsentiert, die legistische Umsetzung wird jetzt rasch erfolgen. Wesentlich für Kärntens AK-Präsident Günther Goach sei, dass alle Berufsgruppen vom Schutz erfasst würden, erklärte Goach: „Das Virus macht vor niemandem Halt. Gerade in systemerhaltenden Betrieben – wie in der Pflege und im Handel – kommt es oft zu überdurchschnittlich vielen menschlichen Kontakten. Es ist nicht zumutbar, dass diese Berufsgruppen ausgenommen sind. Auch Lehrlinge bedürfen eines besonderen Schutzes – das darf in Corona-Zeiten keine Ausnahme sein.“

AK Präsident Günther Goach (c)Jost & Bayer

 

Pauschalierungen seien generell ein rechtliches Problem, da es immer differenzierte Fälle gebe, bei denen Betroffene durch die Finger schauen, erklärte Goach. Als großen Erfolg wertet er folglich, die taxative Aufzählung von Krankheiten, die jemandem zum Angehörigen der Risikogruppe mache, abgewehrt zu haben. „In der Praxis sehen wir, dass es sich mit genormten Listen schwer arbeiten lässt. Wir haben uns dafür eingesetzt und befürworten, dass diese Entscheidung nun vom behandelnden Arzt getroffen wird. Der kennt seine Patienten und deren Lebens- und Arbeitsrealität am besten,“ erklärte der AK-Präsident.