Zeitloses Grundthema: Geschichte über die Folgen der üblen Nachrede und die subtilen sozialen Mechanismen von Gerüchten und kleinen Gesten

Aufsehenerregend Hexen­prozess in Arnold­stein: Als sich eine Bäuerin wehrte

Arnoldstein -
Mittlerweile ist es fast schon 400 Jahre her, aber im Jahr 1638 stand eine Bäuerin im Kloster Arnoldstein vor Gericht. Sie wurde der Zauberei bezichtigt und gefoltert. Sie soll eine Müllnerin aus Greuth bei Arnoldstein mit einem Schadenszauber belegt haben, wodurch diese erblindete.

Im Kloster Arnoldstein fand der Prozess damals statt.

Die Bäuerin wurde im Laufe des Prozesses gefoltert und erlitt daraufhin soziale Ächtung und wurde ausgegrenzt. Ursula Maurerin, so hieß die Frau, wehrte sich allerdings erfolgreich dagegen und strebte einen Prozess gegen den Benediktiner-Abt und ihren Ankläger, Johann Ostermann, an. Gertrud Grilz-Seger, eine in Arnoldstein und Wien lebende Autorin, Tierärztin und Pferdeexpertin, greift dieses Thema nun in der “Carinthia I 2022” des Geschichtsvereins für Kärnten auf.

“Das Grundthema ist zeitlos”

“Der Fall Ursula Maurerin ist auch eine Geschichte über die Folgen der üblen Nachrede und die subtilen sozialen Mechanismen von Gerüchten und kleinen Gesten”, meint Grilz-Seger. Das Grundthema sei für sie zeitlos. Im Prozess gegen die Bäuerin sei mehrfach gegen die verfahrensrechtlichen Vorschriften verstoßen worden. Unter anderem hätte ihr der Abt Johann Ostermann zur Folter Daumenringe angelegt und sie sechs Tage lang damit eingesperrt. Als die Frau dann entlassen wurde, war sie dem Spott und der Ächtung ihres Dorfes ausgesetzt.

Beschuldigungen gegen Bäuerin wurden aufgehoben

Dann, ein Jahr später, am 7. Juni 1639 reichte sie Klage ein – beim bambergischen Vizedom in Wolfsberg. Sie bezeichnete die Folter als “ungesetzlich” und die Beschuldigung, eine Zauberin zu sein “ungerechtfertigt”. Der Vizedom Rudolph von Stadion glaubte ihr. Am Ende wurden sowohl der Abt, Ostermann, als auch die Bäuerin “freigesprochen” bzw. die Beschuldigungen aufgehoben. Ein inoffizieller Brief des Vizedoms drohte dem Abt jedoch mit Strafe, sollte es jemals wieder Übergriffe auf die Frau geben.