LHStv.in Beate Prettner: 10.000 Exemplare vergriffen – Nachdruck ist bereits lieferbar – Vorbereitungen für Sozialratgeber 2023 laufen

„G’riss“ um Kärntner Sozialratgeber: Nachdruck abholbereit

Kärnten -

Er ging sprichwörtlich weg wie die warmen Semmeln – „10.000 Stück unseres Kärntner Sozialratgebers waren in wenigen Wochen vergriffen. Wir haben bereits nachgedruckt und zwar in einer Auflage von 5.000 Stück. Jetzt liegt der Sozialratgeber zur Abholung oder auch zum Versand wieder auf“, gab gestern Sozialreferentin Beate Prettner bekannt.


Sämtliche Institutionen und Einrichtungen, die den Sozialratgeber gerne auflegen und austeilen möchten, können sich an die Abt. 4 – Soziale Sicherheit im Amt der Kärntner Landesregierung wenden (Telefon: 050/536-14504; Mail: abt4.post@ktn.gv.at ). „Gerne werden zusätzliche Exemplare auch zugestellt“, sagt Prettner.

Unterstützungsmaßnahmen und Hilfsangebote in einem Buch

Mit dem Sozialratgeber hat das Land Kärnten erstmals alle Unterstützungsmaßnahmen und Hilfsangebote in einem eigenen Buch aufgelistet. „Broschüre wäre zu kurz gegriffen, immerhin handelt es sich um 200 Seiten“, so Prettner. „Seit Jahrzehnten ist es nicht so wichtig und notwendig wie in diesen herausfordernden Zeiten, den Menschen mit gezielten Maßnahmen unter die Arme zu greifen. Das Land Kärnten hat zu den bereits bestehenden Angeboten viele weitere Hilfen auf den Weg gebracht“, erklärt die Sozialreferentin. „Doch was oder wem nützen Maßnahmen, wenn diese nicht den Weg zu den Betroffenen finden? Genau deshalb ist der Sozialratgeber so wichtig.“

Entstanden ist der Sozialratgeber in enger Zusammenarbeit zahlreicher Abteilungen des Landes (allen voran die Abteilungen Soziale Sicherheit sowie Gesundheit und Pflege) und unter Einbeziehung der Bundesministerien, des Bundeskanzleramtes sowie der PVA, AUVA, ÖGK, AK, ÖBB und dem AMS.

Kärntner Sozialratgeber 2023 

Wie Prettner mitteilt, werden bereits Vorbereitungen für den „Kärntner Sozialratgeber 2023“ getroffen: „Wir bereiten eine Neuauflage mit allen Anpassungen und Neuerungen, die im Laufe des Jahres 2023 in Kraft treten werden, vor. Unser Ziel ist es, die Kärntnerinnen und Kärntner so unkompliziert und übersichtlich wie möglich darüber zu informieren, welche Ansprüche sie haben; welche Hilfen zur Verfügung stehen, wo und wie das Land Kärnten ihnen aktiv auch im nächsten Jahr unter die Arme greift.“

Hinweis: Selbstverständlich ist der Sozialratgeber auch online abrufbar: www.ktn.gv.at unter Formulare und Leistungen.