Kärnten Bonus Extra – Antrag notwendig?
Jene mehr als 45.000 Personen, die bereits den Kärnten Bonus Plus erhalten haben, brauchen keinen neuen Antrag zu stellen – sie bekommen den Kärnten Bonus Extra direkt auf ihr Konto überwiesen. Alternativ kann auf Wunsch auch eine Barauszahlung arrangiert werden. Wer noch keinen Kärnten Bonus erhalten hat, aber die Kriterien erfüllt, kann einen neuen Antrag auf Auszahlung der 300 Euro stellen. Ein entsprechendes Portal wird auf www.ktn.gv.at Anfang Juli freigeschaltet.
Einkommensgrenzen und Zuschläge
Die Einkommensgrenzen (netto, ohne Sonderzahlungen, ohne Zahlungen wie Alimente, Pflegegeld, Kinderbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.) betragen für Alleinstehende 1.600 Euro und für Haushalte mit zwei volljährigen Personen 2.400 Euro; der Zuschlag für jede weitere Person (Kind oder Erwachsener) beträgt 400 Euro, bei Alleinerziehenden beträgt der Zuschlag für jedes Kind 700 Euro (statt 400). Die Mittel für den Kärnten Bonus Extra kommen aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes.
Wer schnell hilft, hilft doppelt
„Mittelfristig wollen wir diese Einmalzahlungen in eine länger wirksame, verlässliche Unterstützungsstruktur umwandeln. Aber es heißt nicht umsonst: ‚Wer schnell hilft, hilft doppelt‘, daher haben wir uns jetzt noch einmal für eine Direktzahlung entschieden“, erklärt Schaunig. Dass die Unterstützungsleistungen des Landes bei den richtigen Personen ankommen, belegt eine Studie der Joanneum Research. Neben dem Kärnten Bonus sind dies unter anderem die Wohnbeihilfe und der Heizkostenzuschuss, deren Erhöhung die Sozialreferentin bereits angekündigt hat.
„Mit diesen Unterstützungsleistungen können wir leider nur die Auswirkungen der Teuerung abfedern. Parallel müssten seitens des Bundes unbedingt auch inflationshemmende Maßnahmen ergriffen werden, wie eine effektive Mietenbremse oder eine Senkung der Steuern auf Betriebskosten“, betonen Kaiser und Schaunig.
Ab Herbst: Betreuung von Kindern in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen beitragsfrei
Eine große Entlastung für Kärntner Familien wird ab diesem Herbst erstmals wirksam: In Folge der größten Reform im Bereich der Elementarpädagogik seit 1945 in Kärnten wird die Betreuung von Kindern in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen (Kleinkindbetreuung, Kindergärten, Tageseltern) beitragsfrei. Zu zahlen sind dann nur noch Essens- und Bastelbeitrag. In Betreuungseinrichtungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt ins neue Fördersystem umsteigen, gilt nach wie vor das Kärntner Kinderstipendium. In beiden Fällen ersparen sich Familien mit kleinen Kindern mehrere tausend Euro pro Jahr.