7 Nächte Vollpension im Gesundheitshotel
„Die Auszeit umfasst sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis in einem Gesundheitshotel. Inbegriffen sind sämtliche individuelle Therapieanwendungen; Nutzung aller Einrichtungen wie Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad und – wenn gewünscht – kurärztliche Untersuchungen sowie Vorträge zu pflegerelevanten Themen oder psychologische Beratung“, informiert die Gesundheitsreferentin.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Personen, die einen nahen Verwandten ab der Pflegestufe 2 (im Falle von Demenz) bzw. ab der Pflegestufe 3 betreuen. Wie Landesrätin Prettner versichert, sei noch nie jemand abgewiesen worden, sofern die Antragsvoraussetzungen gegeben waren. Das Kontingent könne auch aufgestockt werden, wenn nötig.
Für professionellen Pflege-Ersatz wird gesorgt
Damit sich während der Abwesenheit des Pflegenden keine Betreuungsprobleme auftun, sorgt das Land Kärnten für einen professionellen Ersatz: „Es ist selbstverständlich, dass das Land bei der Pflege während dieser Woche hilft – etwa über Mobile Dienste oder über Kurzzeitpflege“, versichert die Gesundheitsreferentin. Angeboten werden drei Urlaubstermine (7. bis 14. April 2024; 21. bis 28. April 2024 und 5. bis 12. Mai 2024).
Anmeldefrist
Die Antragstellung startet am 1. Februar entweder beim zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat oder in den Bezirkshauptmannschaften sowie bei der Landesregierung. „Nehmen Sie diese Auszeit in Anspruch und rücken Sie sich selbst einmal für eine Woche in den Mittelpunkt. Das tut dem Körper und der Seele gut“, appelliert Prettner. Aber Achtung: Die Anmeldefrist endet am 8. März.