Bis zu 80 Tage Bearbeitungsdauer bei der Rückerstattung von Wahlarztkosten

Lange Wartezeiten bei ÖGK-Rückerstattung

Kärnten/Österreich -
Wer aktuell auf die Rückerstattung von Wahlarztkosten durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wartet, braucht eine Menge Geduld. Bis zu 80 Tage kann die Bearbeitung der Anträge momentan dauern. Doch warum ist das so?


In Sachen ÖGK-Rückerstattungen kommt es nach wie vor zu langen Wartezeiten. Mehrere Betroffene warten bereits zahlreiche Wochen, oft sogar Monate, auf die Rückerstattung. Für viele geht es um Beträge in Höhe von mehreren hundert Euro.

80 Tage Bearbeitungsdauer in Kärnten

Tatsächlich kommt es momentan zu Verzögerungen. „Derzeit dauert die Bearbeitung der Anträge für Wahlarztkostenerstattung leider etwas länger – in Kärnten liegen wir aktuell bei 80 Tagen Bearbeitungsdauer“, bestätigt eine ÖGK-Pressesprecherin. Der Grund: Im Jahresverlauf könne es immer wieder zu saisonalen Schwankungen bei der Bearbeitung von Kostenerstattungsanträgen kommen. „Größte Herausforderung in diesem Bereich ist die steigende Anzahl an Honorarnoten sowie die Tatsache, dass der Großteil der Honorarnoten noch auf Papier eingereicht wird“, gibt die ÖGK weiter Auskunft.

Es wird daran gearbeitet die Bearbeitungsdauer zu senken

Momentan werde intensiv an der Optimierung des Prozesses gearbeitet, um die Bearbeitungsdauer nachhaltig zu senken. „Dazu setzen wir auf Digitalisierung und den Einsatz künstlicher Intelligenz sowie auf das Angebot ‘WAH-Online’, mit dem Wahlärztinnen und -ärzte die bezahlten Honorarnoten ihrer Patientinnen und Patienten direkt an die ÖGK übermitteln können, was gleichzeitig bedeutet, dass Versicherte dadurch gar keinen Antrag auf Kostenerstattung stellen müssen“, berichtet die ÖGK-Pressesprecherin. Darüber hinaus wird bundeslandübergreifend zusammengearbeitet, damit die Rückstände schnellstmöglich wieder abgebaut werden können.

Online-Nutzung reduziert den Bearbeitungsaufwand

Versicherten wird geraten, die Rechnungen zukünftig online über www.meineoegk.at einzureichen. Für Wahlärztinnen und -ärzten wird die Nutzung von WAH-Online empfohlen. „Damit können sie die bezahlten Rechnungen unbürokratisch einreichen. Das reduziert den Bearbeitungsaufwand erheblich und fördert eine rasche Kostenerstattung“, so die ÖGK abschließend.