Schule im Lockdown: Was sollen, müssen, können die Schüler tun?

Kärnten -

Seit heute gilt der österreichweite Lockdown. Das Haus darf nur aus den bekannten Gründen verlassen werden. Doch wie sieht es mit der Schule aus? Viele Eltern beschweren sich über “vage” Aussagen und viele “unklare Optionen”. Wir fassen zusammen, was das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung dazu sagt.

Große Erleichterung für die Kleinen! Die Maskenpflicht für Volksschüler fällt!

Die grundsätzliche Devise lautet: Die Schulen bleiben geöffnet, für alle, die sie brauchen. “Doch was heißt das nun?”, fragen Eltern vermehrt in den Sozialen Medien. “Müssen Schüler in die Schule? Sollen sie dort hin, oder besser nicht, um die Neuinfektionen einzudämmen? Wie können sie ihren Stoff nachholen?” Die grobe Antwort: Der Schwerpunkt liegt auf dem Präsenzunterricht, die Kinder dürfen aber auch zuhause bleiben. Paralleles Distance Learning ist aber nicht vorgesehen, da dies den Lehrern nicht zumutbar wäre. Wer also nicht in die Schule kommt, muss in Eigenverantwortung den Stoff nachholen.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Der Stundenplan bleibt aufrecht.
  • Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
  • Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (zum Beispiel im Rahmen einer Präsenzstunde).
  • Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
  • Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
  • Schularbeiten und Tests sollten während des Lockdowns vermieden werden.
 

Derzeit 48 Klassen in Kärnten geschlossen

Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht. In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium gelten einheitliche Quarantäneregeln: Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden fünf Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest anzuordnen. Wie der ORF berichtet, sind in Kärnten derzeit 48 Klassen wegen Corona geschlossen.

Wer muss wann eine Maske tragen?

  • Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.
  • Primarstufe und Sekundarstufe 1: zumindest MNS
  • Sekundarstufe 2 (inklusive PTS): FFP2-Maske
  • Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.
  • Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inklusive den Klassen- und Gruppenräumen.