Eingebürgerte kommen aus Israel, USA und Co.
Politisch Verfolgte des NS-Regimes und seit 1. September 2020 auch deren Nachkommen haben die Möglichkeit einer Einbürgerung, ohne ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen. Im 1. Halbjahr 2022 erhielten 2 421 Personen (davon leben 2 396 im Ausland) die österreichische Staatsbürgerschaft. Personen, die unter diesem Titel eingebürgert wurden, sind am häufigsten Angehörige folgender drei Staaten: Israel (939 Personen), Vereinigte Staaten (546 Personen) und Vereinigtes Königreich (525 Personen).
Aus anderen Gründen Eingebürgerte (insgesamt 5 737 Personen) waren zuvor am häufigsten Staatsangehörige der Türkei (603 Personen), Syriens (531 Personen) sowie Bosnien und Herzegowinas (469 Personen). Die Hälfte der Einbürgerungen im 1. Halbjahr 2022 entfiel auf Frauen (50,3 Prozent), rund ein Drittel waren Minderjährige unter 18 Jahren (31,9 Prozent). Fast ein Viertel der neu Eingebürgerten wurde in Österreich geboren (1 923 Personen).
Das sind die Gründe
Fast drei Viertel aller Einbürgerungen im 1. Halbjahr 2022 erfolgten aufgrund eines Rechtsanspruchs (5 909 Personen). Darunter wurden 2 717 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus diversen Gründen eingebürgert (z. B. nachgewiesene Deutschkenntnisse und nachhaltige Integration, Geburt in Österreich, EWR Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt), 2 421 politisch Verfolgte und deren Nachkommen, 343 Personen aufgrund der Ehe mit einem Österreicher sowie 258 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration. Weitere 513 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen, darunter 496 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz. Unter dem Titel Erstreckung der Verleihung wurden zusammen 1.736 Personen, davon 210 Ehegatten und 1 526 Kinder.