Verstoß gegen das Glücksspielmonopol?
Wie aus einem Bericht des ORF Kärnten hervorgeht, kritisierte der Rechtsanwalt des Kärntners, dass man bei dem Spiel echtes Geld einsetzen kann. Geklagt werde wegen eines Verstoßes gegen das Glücksspielmonopol, denn das Kaufen von “Lootboxen” mit ungewissem Ausgang sei ganz klar Glücksspiel. Außerdem wird kritisiert, dass es einen Sekundärmarkt gäbe, wo man die erhaltenen Spieler auch weiterverkaufen könne. Die audiovisuellen Effekte beim Öffnen der “Lootboxen” seien außerdem mit einem gewissen Suchtfaktor verbunden.
Im Bezug auf die “Lootboxen” änderte der Elektronik-Konzern in der Zwischenzeit wohl die Vorgehensweise. Spieler können sich den Inhalt der Boxen nun vorab ansehen. Wer nicht sofort zuschlägt, muss allerdings 24 Stunden warten, bis es eine erneute Kaufoption gibt.
Auswirkungen in Millionenhöhe?
Der junge Kärntner gibt sich damit aber nicht zufrieden, denn noch immer beinhalte das FIFA-Spiel seiner Meinung nach zu viel Zufall und damit Glücksspielelemente, heißt es im Bericht weiter. Weil es die sogenannten “Lootboxen” in zahlreichen Videospielen gibt, könnte das Verfahren Auswirkungen in Millionenhöhe für die ganze Branche haben. Sony habe sich bisher noch nicht offiziell zum Prozess geäußert.