Wolfsfreie Zonen müssen im Alpenraum möglich sein
Die traditionelle Alm- und Weidewirtschaft sei dem Wesen nach durchaus mit der traditionellen Rentierhaltung in Schweden vergleichbar. Entsprechend dem in den europäischen Grundsatzverträgen festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz müsse daher eine Ausweisung von wolfsfreien Zonen auch im Alpenraum möglich und so ein umfassender und unbürokratischer Abschuss von Wölfen rechtlich erlaubt sein, so der Tenor der Kärntner Interessenvertreter.
“Wölfe stehen nicht auf der Roten Liste”
Man hat auch auf die bestehende Alpenkonvention hingewiesen, die besagt, dass Alm- und Weidewirtschaft besonders geschützt werden sollen. “Wölfe stehen nicht auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tierarten”, meint Huber kritisch. Außerdem würde die Population sogar jährlich wachsen. “Wenn die EU ihre eigenen Gesetze ernst nimmt, dann muss sie den Schutzstatus der Wölfe herabsetzen und wolfsfreie Zonen im Alpenraum ermöglichen.”