Bei Bedarf können wieder Schutzmaßnahmen gesetzt werden
Wie die Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft KABEG mitteilt, fällt mit 1. Mai auch in ihren Spitälern die Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2-Maske für Patienten und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externe Personen. Abhängig von der allgemeinen Infektionslage können aber bei Bedarf wieder Schutzmaßnahmen gesetzt werden. Hinsichtlich Besuchsregelung gibt es in den KABEG-Häusern keine covidbedingten Einschränkungen mehr. Es wird von der KABEG jedoch gebeten, auf medizinische und pflegerische Abläufe sowie Mitpatientinnen und -patienten Rücksicht zu nehmen. Außerdem ist auch hier auf die lokalen Vorgaben der Häuser zu achten.