Meldepflicht von SARS-CoV-2 und Verkehrsbeschränkung bleiben voraussichtlich bis 30. Juni – KABEG bittet um Rücksichtnahme auf medizinische und pflegerische Abläufe sowie Mitpatientinnen und -patienten

Corona: Keine Maskenpflicht mehr ab 1. Mai

Kärnten -

Mit Sonntag, 30. April, läuft die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung des Bundes aus. Das bedeutet, dass es ab Montag, 1. Mai, keine allgemeine Maskenpflicht mehr in Spitälern, bei Ärztinnen und Ärzten, in Alten- oder Pflegeheimen gibt. Auf lokale Vorgaben ist dennoch zu achten. Ebenfalls mit 30. April endet die Risikogruppenfreistellung zum erhöhten Schutz von gesundheitlich stärker gefährdeten Personen am Arbeitsplatz.

Ab Montag, 1. Mai, gibt es keine allgemeine Maskenpflicht mehr in Spitälern, bei Ärztinnen und Ärzten, in Alten- oder Pflegeheimen.

Das Land Kärnten macht darauf aufmerksam, dass SARS-CoV-2 trotzdem bis voraussichtlich 30. Juni 2023 als meldepflichtige Krankheit gilt. Auch die zehntägige Verkehrsbeschränkung für positiv Getestete bleibt bis voraussichtlich 30. Juni. Bestehen bleiben die kostenlose Corona-Impfung, kostenlose Covid-19-Medikamente sowie die kostenlosen Corona-Tests bei Symptomen und für Risikopatientinnen und -patienten.

Bei Bedarf können wieder Schutzmaßnahmen gesetzt werden

Wie die Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft KABEG mitteilt, fällt mit 1. Mai auch in ihren Spitälern die Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2-Maske für Patienten und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externe Personen. Abhängig von der allgemeinen Infektionslage können aber bei Bedarf wieder Schutzmaßnahmen gesetzt werden. Hinsichtlich Besuchsregelung gibt es in den KABEG-Häusern keine covidbedingten Einschränkungen mehr. Es wird von der KABEG jedoch gebeten, auf medizinische und pflegerische Abläufe sowie Mitpatientinnen und -patienten Rücksicht zu nehmen. Außerdem ist auch hier auf die lokalen Vorgaben der Häuser zu achten.