Entwurf für neue Fischotter-Verordnung liegt vor

Kärnten -

LR Gruber: Fischotter-Monitoring zeigt flächendeckende Verbreitung – Drastischer Rückgang der Fischbestände und explodierende Schadensmeldungen – „Fischotter hat ökologisches Gleichgewicht aus den Fugen gebracht.


Mit Mai 2020 ist die zweijährigen Fischotter-Verordnung des Landes Kärnten ausgelaufen, seither dürfen die Tiere nicht bejagt werden. Der Fischotter steht streng unter Schutz, jeder Eingriff muss fundiert begründet werden. Deshalb hat der für Fischerei und Jagdwesen zuständige Landesrat Martin Gruber bei der Universität Graz die Durchführung eines genauen Monitorings beauftragt. Die Ergebnisse wurden heute, Donnerstag, gemeinsam von Gruber und Prof. Steven Weiss vor dem Landesfischereibeirat, Vertretern der Kärntner Jägerschaft sowie Medienvertretern präsentiert.

Rückgänge bei den Fischbeständen

„Wir haben dramatische Rückgänge bei den Fischbeständen, Kärnten hat ein Fischotter-Problem“, fasste Gruber gleich zu Beginn zusammen. Vor allem in den natürlichen Abschnitten der Bäche der Forellenregion sowie in den kleinen Flüssen der Äschenregion sei die Reduktion der Fischbestände der letzten Jahre nicht auf Einflussfaktoren wie Verbauung oder Kraftwerksnutzung zurückzuführen. Die Hauptursache sei hier der Fischotter. „Auch die explodierenden Schadensmeldungen bestätigen dieses Bild“, betonte Gruber. Seit Anfang 2018 wurden bereits Schäden an Fließgewässern und Fischteichen in der Höhe von rund 500.000 Euro ans Land gemeldet.

Durch das Monitoring der Universität Graz wird diese Einschätzung mit Zahlen untermauert. Es zeigt, dass die Verbreitung des Fischotters in Kärnten von 2017 auf 2020 nicht abgenommen hat. Bei den von Uni Graz und Wildbiologen des Landes Kärnten durchgeführten Losungskontrollen wurden unter 81 Prozent der untersuchten Brücken Fischotternachweise gefunden. Dieser Wert lag 2017 bei 73 Prozent. Die Wissenschaftler haben das gesamte Landesgebiet in Rasterquadrate von einer Größe von 10 mal 10 km eingeteilt. „Auch diese Analyse zeichnet das Bild einer dynamischen Ausbreitung, da mittlerweile in 98 Prozent der untersuchten Quadrate in Kärnten Fischotternachweise zu finden sind“, informierte Steven Weiss. Man könne basierend auf den gesammelten bisherigen Daten in Kärnten derzeit von einer Fischotter-Population von 361 Tieren ausgehen, davon 285 Adulte.

Fischotter-Entnahmen erhöhen

Durch diese massive Fischotterpräsenz in Kärnten liege in vielen Gewässern kein standortgerechter, artenreicher und gesunder Bestand von Wassertieren mehr vor, betonte Landesrat Gruber. „Deshalb ist mein klares Ziel, eine neue Verordnung zur Regulierung des Fischotter-Bestands zu erlassen und dabei auch die Entnahmezahlen zu erhöhen.“ Der bereits vorliegende Verordnungs-Entwurf sieht 51 Fischotter, statt bisher 43 Stück vor, die pro Jahr zur Bejagung freigegeben werden sollen. Ausweiten will Gruber auch den Zeitraum, in dem neben Lebendfallen auch andere Bejagungsmethoden eingesetzt werden dürfen, sowie die Entnahmegebiete. Der Verordnungs-Entwurf soll nun in Begutachtung geschickt und mit Vertretern des Naturschutzes diskutiert werden.

Ziel sei aber die Entnahme so rasch wie möglich wiederaufnehmen zu können. Tierschutz höre nicht an der Gewässeroberfläche auf, gab Gruber zu bedenken. „Das ökologische Gleichgewicht ist in Kärnten durch den Fischotter aus den Fugen geraten und deshalb muss es eine Neu-Erlassung der Verordnung geben.“