Wahlberechtigung und Fristen
In Kärnten sind rund 434.000 Menschen wahlberechtigt, in der Steiermark etwa 952.000. Für die Wahlteilnahme am 9. Juni müssen Sie nicht zwingend persönlich ins Wahllokal gehen. Wer am Wahltag verhindert ist, kann vorab per Wahlkarte wählen.
Antragstellung für eine Wahlkarte
Um eine Wahlkarte zu erhalten, können Sie bis spätestens 5. Juni einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde stellen. Dies ist per Post, E-Mail oder online mittels ID Austria https://www.oesterreich.gv.at/landingpages/wahlkarte.html möglich. Wenn Sie persönlich bei Ihrer Gemeinde vorsprechen, haben Sie bis zum 7. Juni um 12 Uhr Zeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Neu in diesem Jahr: Sie können Ihre Stimme direkt vor Ort abgeben, anstatt später per Briefwahl zu wählen.
Wahlprozess mit der Wahlkarte
Sobald Sie Ihre Wahlkarte erhalten haben, müssen Sie den Stimmzettel persönlich und ohne fremde Hilfe ausfüllen. Legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert und dieses in die Wahlkarte. Achten Sie darauf, die Wahlkarte zuzukleben und auf der Rückseite zu unterschreiben.
Abgabemöglichkeiten der Wahlkarte
Es gibt verschiedene Wege, Ihre Wahlkarte abzugeben:
- Per Post: Stellen Sie sicher, dass die Wahlkarte rechtzeitig vor dem 9. Juni um 17 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde ankommt. Das Porto übernimmt der Bund.
- Persönlich am Wahltag: Sie können Ihre Wahlkarte in einem Wahllokal abgeben, auch wenn Sie sich in einem anderen Bundesland befinden.
- Fliegende Wahlkommission: Auf Antrag besucht eine fliegende Wahlkommission Wahlberechtigte am Wahltag zu Hause, z.B. bei gesundheitlichen Einschränkungen.
Achten Sie darauf, alle Schritte korrekt durchzuführen, damit Ihre Stimme gültig ist.