Sie nehmen damit Bezug auf die negative Begleitmusik bei der Ernennung von Klinglmair. „Die Bundes-Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt hat 2019 kritisiert, dass eine Mitbewerberin unzulässig übergangen wurde und es für den siegriechen Kandidaten eine sachliche nicht gerechtfertigte Präferenz gegeben habe. Es ist daher zu unterstreichen, dass bei dem bevorstehenden neuen Objektivierungsverfahren derartige Mängel und damit parteipolitische Einflussnahme vermieden werden“, betont KO Darmann.
Er fordert, dass ausschließlich die Qualifikation der Bewerber entscheiden dürfe. Die SPÖ Kärnten sei gut beraten, die Objektivierung so zu gestalten, dass nicht der Eindruck zurückbleibe, dass die SPÖ das Kärntner Bildungswesen als ihr Eigentum betrachte.
Korrekte Besetzung der Auswahlkommission
Aus der Sicht von LAbg. Dieringer wäre eine unpolitische korrekte Besetzung der Auswahlkommission ein erster wichtiger Schritt. Weiters sollte die Opposition das Recht bekommen, dem Hearing der Bestgereihten beiwohnen zu dürfen.
Darmann verweist darauf, dass es bereits Gerüchte über einen möglichen SPÖ-ÖVP-Postenschacher gebe. „Es liegt nun an diesen Parteien diese durch ein korrektes transparente Auswahlverfahren zu widerlegen. Die Leitung der Bildungsdirektion ist eine so bedeutende Funktion, dass dafür nur der bestqualifizierte Bewerber ausgewählt werden darf“, betonen er und Dieringer abschließend.