Vorgaben der Behörde sind einzuhalten
„Gehen Sie für das Freitesten bitte auf keinen Fall selbsttätig und ohne Termin zu einer Teststraße“, appelliert Kurath und weist darauf hin, dass auch zuhause durchgeführte PCR-Selbsttests nicht für ein Freitesten gültig sind. „Sie bekommen auf Anordnung der Behörde einen Termin für die Freitestung. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben der Behörde“, so Kurath.
Ob eine Freitestung möglich ist, hängt laut Kurath von den aktuell verfügbaren Kapazitäten ab: „Grundsätzlich werden Verdachtsfalltestungen priorisiert, wofür wir um Verständnis bitten.“