Kärntner Bauer erstattet Selbstanzeige nach “Kuh-Urteil”
Weißbriach - Das “Kuh-Urteil” wirft bei vielen Landwirten Fragen auf. Laut diesem Gesetz müssen Tiere auf der Alm so gehalten werden, dass dadurch keine Menschen gefährdet oder in Gefahr gebracht werden. Dies ist allerdings nur schwer möglich, wenn Wanderwege durch die Kuhweide führen. Ein Nachbarschaftsobmann aus dem Gitschtal hat deshalb nun Selbstanzeige erstattet.
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Auf der Möselalm in den Gailtaler Alpen fährt direkt durch die Kuhweide ein Wanderweg. Somit ist für Menschen die diese Wege benutzen, keine absolute Sicherheit gegeben, wie es das “Kuh-Urteil” verlangt. Ein Kärntner Almbauer hat sich deshalb selbst angezeigt.