„Die Verordnung nutzt den engen Rechtsspielraum für den Abschuss maximal aus. Erstmals gibt es eine Regelung für Schadwölfe, Risikowölfe und Wolfshybriden in einer Verordnung. Das ist einzigartig in Österreich!“, streicht Huber hervor.
Resolution der LK-Vollversammlung hat Rechtsweg aufgezeigt
Zufrieden zeigt sich der LK-Präsident, dass eine einstimmige Resolution der LK-Vollversammlung den Weg für die nun vorliegende Verordnung bereitet hat: „Wir konnten einen Rechtsweg aufzeigen, der nun von den Landesbeamten in eine konkrete Verordnung gegossen wurde. Damit hat die Landwirtschaftskammer gezeigt, dass Interessenvertretung wirkt!“ Da die Resolution der LK Kärnten auch im Landtag bereits einstimmig beschlossen wurde, sieht der LK-Präsident eine politische Einigung in Sichtweite und verlangt einen raschen Beschluss durch die Landesregierung: „Es geht um den Schutz der Bevölkerung sowie um den Schutz unserer Nutztiere. Es darf kein Tag länger vergehen als unbedingt notwendig, um die Verordnung in Kraft zu setzen!“.
Volle Rückendeckung für die Jägerschaft
Sobald die Verordnung beschlossen ist, ist die Jägerschaft am Zug. Für den LK-Präsident ist klar: „Die Jäger haben die volle Rückendeckung der Landwirtschaft, denn ohne sie ist die Verordnung nicht umsetzbar. Ich appelliere auch an die Bevölkerung, sich hinter die Jäger zu stellen“, betont Huber.