Akt für die Verlängerung wird eingebracht
In der Regierungssitzung morgen, Dienstag, wird Prettner daher einen Akt zur Verlängerung dieser Maßnahme bis (vorerst) Ende des Jahres 2023 einbringen. Die Mehrkosten für sechs Monate belaufen sich auf 2,4 Millionen Euro. In Summe betragen die Kosten also maximal 4,8 Millionen für das Gesamtjahr 2023, die halbe-halbe von Land und Gemeinden finanziert werden.
Gezielte Schulungsmaßnahmen für Hilfskräfte
Laut Prettner übernehmen die Hilfskräfte Tätigkeiten wie: Essensausgabe, Wäsche waschen, Betten beziehen, sonstige hauswirtschaftliche Tätigkeiten, eventuell Besuchermanagement etc. In manchen Häusern würden die Hilfskräfte auch als Inkontinenz-Beauftragte (Bestellwesen, Lagerkontrolle, Verstauen der Lieferung etc.) eingeschult und angelernt. „Es hat sich in der Praxis ebenfalls gezeigt, dass die Hilfskräfte nach gezielten Schulungsmaßnahmen auch für Aufsichtstätigkeiten, insbesondere bei dementen Klientinnen und Klienten mit gesteigerten Weglauftendenzen, eingesetzt werden können. In Summe tragen sie deutlich zur Entlastung des Pflegefachpersonal bei. Dieses kann sich dann mehr auf die tatsächlichen Pflegetätigkeiten konzentrieren“, betont Prettner.