In morgiger Regierungssitzung werden 120 Vollzeit-Hilfskräfte für Kärntner Pflegeheime bis Jahresende verlängert – Erfolgreiches Entlastungsprojekt für Pflegefachpersonal – Zusatzkosten belaufen sich auf 2,4 Millionen Euro

Pflege: Kärnten verlängert Maßnahme „Entlastungspersonal“ in Pflegeheimen

Kärnten -

„Mit 1. Jänner 2023 sind mit der Novelle der Kärntner Heimverordnung wesentliche Entlastungsmaßnahmen in der stationären Pflege in Kraft getreten: Wir haben den Personalschlüssel im Bereich der Heimhilfen gesenkt. Und wir haben zusätzliches Personal für die Animation in Altenwohn- und Pflegeheimen vorgeschrieben“, erinnert Gesundheitsreferentin LR.in Beate Prettner. „Zudem wurde beschlossen – weil am Arbeitsmarkt trotz vieler Gegenmaßnahmen nach wie vor zu wenig Pflegefachkräfte zur Verfügung stehen –, zusätzliches Hilfspersonal ohne spezielle Ausbildung in die Pflegeheime zu bringen: 120 Vollzeitkräfte haben wir bis Ende Juni bewilligt“, so Prettner.


Eine Maßnahme, die sich als sehr erfolgreich erwiesen hat: „Tatsächlich sind die Rückmeldungen aus den Pflegeheimen durchgehend zufriedenstellend. Aktuell konnten bereits knapp 100 der 120 bewilligten Plätze vergeben werden“, informiert Prettner. Sehr erfreulich sei auch, dass sich bereits der eine und die andere für eine Ausbildung zur Pflegeassistenz interessieren, erklärt die Gesundheitsreferentin.

Akt für die Verlängerung wird eingebracht

In der Regierungssitzung morgen, Dienstag, wird Prettner daher einen Akt zur Verlängerung dieser Maßnahme bis (vorerst) Ende des Jahres 2023 einbringen. Die Mehrkosten für sechs Monate belaufen sich auf 2,4 Millionen Euro. In Summe betragen die Kosten also maximal 4,8 Millionen für das Gesamtjahr 2023, die halbe-halbe von Land und Gemeinden finanziert werden.

Gezielte Schulungsmaßnahmen für Hilfskräfte

Laut Prettner übernehmen die Hilfskräfte Tätigkeiten wie: Essensausgabe, Wäsche waschen, Betten beziehen, sonstige hauswirtschaftliche Tätigkeiten, eventuell Besuchermanagement etc. In manchen Häusern würden die Hilfskräfte auch als Inkontinenz-Beauftragte (Bestellwesen, Lagerkontrolle, Verstauen der Lieferung etc.) eingeschult und angelernt. „Es hat sich in der Praxis ebenfalls gezeigt, dass die Hilfskräfte nach gezielten Schulungsmaßnahmen auch für Aufsichtstätigkeiten, insbesondere bei dementen Klientinnen und Klienten mit gesteigerten Weglauftendenzen, eingesetzt werden können. In Summe tragen sie deutlich zur Entlastung des Pflegefachpersonal bei. Dieses kann sich dann mehr auf die tatsächlichen Pflegetätigkeiten konzentrieren“, betont Prettner.