Forderung – Ausgleichzulage, Sozialhilfe und Mindestpensionen anheben
Für Kärnten brachte sie daher den Antrag ein, die Richtsätze für die Ausgleichszulage – und damit gekoppelt für Sozialhilfe und Mindestpension – deutlich anzuheben. „Nur wenn wir das regelmäßige monatliche Mindesteinkommen in Österreich anpassen, kann den Betroffenen tatsächlich in dieser enormen Teuerungswelle geholfen werden“, appellierte Prettner.
„Teuerungs-Entlastungspakete mit Einmalleistungen helfen sicher kurzfristig mit, akut auftretende finanzielle Notlagen zu tilgen, sie stellen aber leider keine anhaltende Hilfe zur dauerhaften finanziellen Stabilisierung von Ausgleichszulagen- und Sozialhilfebeziehern dar. Eine Anhebung der Richtsätze bedeutet auch eine treffsichere Hilfsmaßnahme in dieser Teuerungswelle, und ist das Gegenteil vom Gießkannen-Prinzip“, so Prettner.
„Auch meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern sehen das so. Wir konnten einstimmig den Beschluss fassen, Sozialminister Johannes Rauch und Finanzminister Magnus Brunner aufzufordern, so rasch wie möglich die Anhebung der Richtsätze sicherzustellen“, informierte Prettner.
Die Höhe der monatlichen Geldleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes im Bereich der Sozialhilfe ist österreichweit an die Höhe des Ausgleichzulagenrichtsatzes gekoppelt ist. Das heißt, um den Richtsatz der Sozialhilfe anzuheben, ist die Anhebung des Richtsatzes der Ausgleichszulage Voraussetzung.