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In einem Dringlichkeitsantrag forderte die FPÖ in der letzten Landtagssitzung wesentliche Verbesserungen beim Zugang der von Unwetterereignissen betroffenen Bevölkerung zu den Leistungen des Kärntner Nothilfswerkes.
„Die Opfer von Elementarereignissen sollen einen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen erhalten, damit sie nicht auf Gnadenakte der Regierung angewiesen sind. Ich bedauere es sehr, dass SPÖ und ÖVP hier kein Einsehen haben und unseren Dringlichkeitsantrag abgelehnt haben“, erklärt der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Mag. Gernot Darmann.
„Es ist dringend notwendig, die Richtlinien des Nothilfswerkes zu überarbeiten. Die derzeit bestehenden Richtlinien wurden zu einer Zeit gemacht, als Elementarereignisse und Naturkatastrophen der Ausnahmefall waren. Jetzt ist es leider beinahe an der Tagesordnung, dass irgendeine Region in Kärnten von Unwetterereignissen betroffen ist. Daher ist es besonders wichtig, rasche und unbürokratische Hilfe in ausreichendem Maß sicherzustellen“, so der FPÖ-Chef.
Folgende Punkte fordert die FPÖ:
Rechtsanspruch auf Finanzhilfen aus dem Nothilfswerk
Maximalfrist bis zur Auszahlung der Mittel
Rasche Gewährung von Vorschusszahlungen von € 2.500 bis zu € 30.000, die nach der Schadensbehebung mit Spenden und Versicherungsleistungen gegenzurechnen sind
Erleichterung der Beweispflicht der Opfer für das Vorliegen einer Notlage und Existenzgefährdung
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