Grundrecht auf Psychotherapie
Laut Einschätzung von Experten haben drei bis fünf Prozent aller Kinder und Jugendlichen die Notwendigkeit, im psychischen Bereich professionelle Unterstützung zu erfahren, berichtet Köfer, der darauf hinweist, dass in Gesamt-Österreichs nur die Versorgung von gerade einmal rund zwei Prozent der Betroffenen gesichert ist: „Das ist ein Warnsignal und zeigt, wie dringend es erforderlich ist, dass Bundes- und Landesregierung gemeinsam mit der Krankenkasse handeln. Kärntners Kinder und Jugendliche und grundsätzlich alle Bürger sollen ein Grundrecht auf Psychotherapie haben. Die Politik hat eine Verantwortung für diese Bürger, die sie konsequent wahrnehmen muss.“