Neu ist, dass ab sofort für das Betreten der Skipisten, wenn vorher eine Seilbahn-/Liftanlage benutzt wurde, ein Nachweis über einen negativen Antigen-Test (SARS-CoV-2) oder einen molekularbio-logischen Test (max. 48 Std. alt) mit sich zu führen ist. Ausgenommen davon sind Kinder bis zum 10. Lebensjahr, ebenso wie Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren. Diese müssen jedoch eine ärztliche Bestätigung mitführen.
Nachweis für Kontrollen bereit halten
Diese Nachweise sind für eine mögliche Überprüfung durch die Gesundheitsbehörde für die Dauer des Aufenthaltes im Skigebiet bereitzuhalten. Die Bergbahnen-MitarbeiterInnen sind nicht verpflichtet, diesbezügliche Kontrollen durchzuführen und werden daher ausschließlich die, nach wie vor gültigen, Vorschriften wie das Tragen von FFP2-Masken oder die Abstandsregelungen überprüfen.
Negative wirtschaftliche Auswirkungen
Diese Maßnahmen werden weitere massive, negative wirtschaftliche Auswirkungen auf den Liftbetrieb haben. Das Skigebiet bleibt als Freizeit-Nahversorger- trotzdem weiterhin geöffnet. wobei man sich – je nach Gästeaufkommen -durchaus auch einen reduzierteren Liftbetrieb vorstellen kann.
Für die Testungen stehen derzeit im Einzugsgebiet zwei Teststraßen und die Adler Apotheke in Hermagor sowie eine Teststraße in Kötschach/Mauthen zur Verfügung. Eine vorherige Anmeldung ist notwendig. Weitere Details dazu unter: www.nassfeld.at/covid19 .
Die Liftbetreiber haben sich intensiv um eine zusätzliche weitere Teststraße direkt im Skigebiet bemüht. Die Personalressourcen der öffentlichen Stellen sind aber aktuell offensichtlich erschöpft.
Mithilfe bei Reduktion der Infiziertenzahl von 101 Personen im Bezirk, wird als selbstverständlich angesehen
Unter den 18.000 Einwohnern des Bezirkes (Fläche rd. 1.100 km2), wurden aktuell 101 Infizierte festgestellt (Stand: 19.02.2021,14 Uhr ). Um genau 101 zu viel, das ist allen bewusst.
Daher wird Nassfeld seine Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung, der MitarbeiterInnen bzw. der SkifahrerInnen wahrnehmen und alle verordneten Maßnahmen uneingeschränkt mittragen und umsetzen.