Mit 1. November wird auch in Österreich die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt. Diese gilt dann für alle Arbeitsorte, “an denen physische Kontakte zu anderen nicht ausgeschlossen werden können.” Das gaben Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Mittwoch bekannt. Vorerst gibt es allerdings noch eine Schonfrist bis zum 14. November. In dieser Zeit können Arbeitnehmer, die keinen 3G-Nachweis vorweisen können, während der Arbeitszeit auch zur FFP2-Maske greifen.
Ab 1. November gilt 3G-Regel auch am Arbeitsplatz
Kärnten/Österreich -
Ab 1. November gilt in ganz Österreich auch am Arbeitsplatz die 3G-Regel. Das bedeutet, alle Arbeitnehmer müssen entweder geimpft, getestet oder genesen bei der Arbeit erscheinen.
© Pixabay