FMA stellt klar: Keine Einzelidentifizierung von Sparvereinsmitgliedern notwendig

Gailtal -
In einem Rundschreiben an die Banken stellte die Finanzmarktaufsicht (FMA) dieser Tage noch einmal klar, dass sich Sparvereinsmitglieder nicht einzeln bei einer Bank ausweisen müssen, wenn sie einem Sparverein beitreten. Auch Nationalrat Gabriel Obernosterer äußerte sich dazu und verspricht dadurch eine einfache Abwicklung für alle Beteiligten.

Eine Einzelidentifizierung von Sparvereinsmitgliedern wird in Zukunft nicht notwendig sein.

Eine Einzelidentifizierung von Sparvereinsmitgliedern wird in Zukunft nicht notwendig sein. Eine gesammelte Liste mit Namen, Geburtsdaten und Adressen der Sparvereinsmitglieder, die von einem Vereinsorgan des jeweiligen Sparvereins an die Bank übergeben wird, ist, wie schon in der Vergangenheit, völlig ausreichend.

Rahmbedingungen bisher strenger als notwendig

Einige Banken haben die gesetzlichen Rahmbedingungen bisher strenger ausgelegt als notwendig und zusätzlich zu den allgemeinen Listen der Sparvereinsmitglieder weitere Einzelidentifizierungen verlangt. Jedes Mitglied musste sich demnach zusätzlich zur allgemeinen Adressliste persönlich bei der Bank ausweisen. „Das ist nicht notwendig. Die FMA hat das jetzt, bevor das neue Sparvereinsjahr beginnt, noch einmal klargestellt. Damit ist auch für die Banken die Vorgangsweise für den Fall einer FMA-Prüfung klar und für die Sparvereine die einfache Abwicklung sichergestellt“, erklärte heute Nationalrat Gabriel Obernosterer (ÖVP)
„Zu Beginn des neuen Sparvereinsjahres eine Liste mit allen Mitgliedern verfassen und sie bei der jeweiligen Bank abgeben, reicht aus. Zusätzliche Bürokratie ist nicht notwendig“, weiß Nationalrat Gabriel Obernosterer.
 

Einfache Abwicklung durch Listen sichergestellt

Die Sparvereine gehören laut Obernosterer zur Gesellschafts- und Wirtshauskultur im Land. Daher sei eine einfache Abwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen äußerst wichtig. „Also, zu Beginn des neuen Sparvereinsjahres eine Liste mit allen Mitgliedern verfassen und sie bei der jeweiligen Bank abgeben, reicht aus. Zusätzliche Bürokratie ist nicht notwendig“, so Obernosterer.