Gesundheitsministerium erlässt Stallhaltepflicht für Geflügelbetriebe und Hobbyhaltungen ab 50 Tieren – 62 Kärntner Gemeinden sowie Klagenfurt und Villach laut Verordnung als Risikogebiete ausgewiesen

Geflügelpest: Stallhaltepflicht gilt ab heute

Kärnten -

Nach mehreren an Wildvögeln in Niederösterreich und Wien festgestellten Fällen der Geflügelpest, hat das Gesundheitsministerium am Montagabend als Präventionsmaßnahme eine Stallhaltepflicht in so genannten Risikogebieten erlassen, die ab sofort Gültigkeit hat. Die entsprechende Verordnung wurde den Bundesländern heute, Dienstag, Vormittag übermittelt.


Wie bereits 2021 und 2022 sind auch diesmal weite Teile Kärntens betroffen. Konkret wurden 62 Gemeinden sowie die beiden Statutarstädte Klagenfurt und Villach als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko eingestuft. Betriebe und Hobbyhaltungen ab 50 Stück Geflügel, die sich in diesen Gebieten befinden, müssen ihre Tiere in geschlossenen – zumindest überdachten – Stallungen halten. Insbesondere Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen. Geflügelhaltungen im Risikogebiet mit weniger als 50 Tieren sind von der Stallhaltepflicht nur dann ausgenommen, wenn es gewährleistet ist, dass kein Kontakt mit Wildvögeln stattfindet.

Auch in allen übrigen Gebieten, die nicht von der Stallhaltepflicht umfasst sind, ist derzeit aber erhöhte Vorsicht geboten. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sind auch hier unbedingt zu verhindern, etwa durch Fütterung und Tränkung im Stall.

Risikogebiete laut Verordnung

Laut Verordnung in Kärnten als Risikogebiete ausgewiesen:
1. Klagenfurt (Stadt)
2. Villach (Stadt)

Im Bezirk Hermagor die Gemeinden:
1. Hermagor-Pressegger See
2. St. Stefan im Gailtal

Im Bezirk Klagenfurt-Land die Gemeinden:
1. Ebenthal in Kärnten
2. Feistritz im Rosental
3. Ferlach
4. Grafenstein
5. Keutschach am See
6. Köttmannsdorf
7. Krumpendorf am Wörthersee
8. Ludmannsdorf
9. Maria Rain
10. Maria Saal
11. Maria Wörth
12. Moosburg
13. Pörtschach am Wörthersee
14. St. Margareten im Rosental
15. Schiefling am Wörthersee
16. Techelsberg am Wörther See

Im Bezirk Sankt Veit an der Glan:
1. Eberstein
2. Liebenfels
3. St. Veit an der Glan
4. Weitensfeld im Gurktal
5. Frauenstein

Im Bezirk Spittal an der Drau die Gemeinden:
1. Baldramsdorf
2. Lendorf
3. Spittal an der Drau

Im Bezirk Villach Land die Gemeinden:
1. Arnoldstein
2. Feistritz an der Gail
3. Ferndorf
4. Finkenstein am Faaker See
5. Fresach
6. Hohenthurn
7. Nötsch im Gailtal
8. Paternion
9. Rosegg
10. St. Jakob im Rosental
11. Stockenboi
12. Treffen am Ossiacher See
13. Velden am Wörther See
14. Weißenstein
15. Wernberg

Im Bezirk Völkermarkt die Gemeinden:
1. Bleiburg
2. Diex
3. Eberndorf
4. Gallizien
5. Griffen
6. Neuhaus
7. Ruden
8. St. Kanzian am Klopeiner See
9. Völkermarkt

Im Bezirk Wolfsberg die Gemeinden:
1. Frantschach-St. Gertraud
2. Lavamünd
3. St. Andrä
4. St. Georgen im Lavanttal
5. St. Paul im Lavanttal
6. Wolfsberg

Im Bezirk Feldkirchen die Gemeinden:
1. Feldkirchen in Kärnten
2. Glanegg
3. Ossiach
4. St. Urban
5. Steindorf am Ossiacher See
6. Steuerberg