AK schreibt Beschwerdebrief
Das Reha-Geld wurde von der ÖGK teilweise an das AMS überwiesen, jedoch dem Finanzamt in gesamter Höhe gemeldet. „Bevor Bescheide erlassen werden, müsste es zu einer Überprüfung durch Mitarbeiter der Finanzverwaltung kommen, wenn AMS-Bezüge und Reha-Geld für denselben Zeitraum gemeldet werden“, so Rinösl und ergänzt: „Das gleiche Problem besteht auch bei Pensionsnachzahlungen“. Nach dem vergeblichen Versuch von Herrn G. persönlich mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen, schritt der AK-Steuerexperte ein und schrieb eine Beschwerde – mit Erfolg. Schlussendlich erhielt der Hilfesuchende eine Steuergutschrift von 3.900 Euro.
“Kein Einzelfall”
„Herrn G. fiel ein großer Stein vom Herzen, jedoch ist er kein Einzelfall. Die Anfragen mehren sich“, sagte Rinösl. „Die Steuerthemen mit dem Finanzamt werden immer prekärer. Zuerst erschwerte Kontaktaufnahme bei der Arbeitnehmerveranlagung, dann werden Anträge zur Familienbeihilfe verspätet abgearbeitet und jetzt werden Bescheide ohne Überprüfung erlassen“, sagte Kärntens AK-Präsident Günther Goach und fordert mehr Personal zur Bearbeitung der Steueranliegen der Menschen.