Die Wegefreiheit löst das Problem für die Radfahrer nicht, da immer wieder Grundbesitzer bei Unfällen in Haftung genommen werden zB. (Steine am Weg, Abkehren, Maschineneinsätze etc.) Leider wurde das Thema „Eigenverantwortung“ nie gesetzlich geregelt und somit werden immer wieder Grundbesitzer bei Vorfällen zur Haftung herangezogen.
Ein neuerlicher Versuch
Bgm. Josef Zoppoth, Vzbm. Christoph Zebedin und der Wegobmann der Bringungsgemeinschaften Plon Buchach, Zojer Walter, haben sich geeinigt, die betroffenen Abschnitte unter folgenden Bedingungen für ein Jahr vorbehaltlich der Einhaltung ab 18. Juli wieder zu öffnen:
- Die Radstrecke muss deutlich von Seiten der Gemeinde gekennzeichnet werden. (Verhaltensregeln, Beginn- Strecke – Ende)
- Gefahrentafeln (Forstliches Sperrgebiet, vorübergehende Sperren) sind vom Bewirtschafter zu kennzeichnen und vom Benutzer einzuhalten
- Auf Tiere/Weidevieh ist Rücksicht zu nehmen, Almwiesen und andere landw. Flächen sind nicht zu befahren, die gekennzeichnete Strecke ist einzuhalten!
- Forststraßen sind Betriebsflächen und ein Arbeitsplatz. Es ist mit Arbeitsmaschinen, Holz oder Schlaglöchern, Weidevieh und Kraftfahzeugverker zu rechnen. Auch für Radfahrer gilt die Straßenverkehrsordnung
- Arbeitsgeräte sind nicht zu blockieren, auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen
- Respekt vor den Grundbesitzern- Beschimpfungen werden von keiner Seite mehr geduldet.
- Öffnungszeiten:
- 01 Mai – 31 August von 09:00 – 19:00 Uhr
- 01 Sept. – 31 Okt von 09:00 – 17:00 Uhr
Wird nicht gegenseitiger Respekt und Rücksicht auf Natur und Mensch genommen, so sieht sich der Wegobmann gezwungen, den Radweg auf die Ploner Alm ausnahmslos zu sperren. Nachdem damit niemanden geholfen ist, hoffen wir von allen Seiten auf Einsicht und Rücksicht. Mit den vorliegenden und in mehreren Gesprächen bereits ausverhandelten Verträgen, sind die Haftungsfragen klar geregelt. Nach Abschluss der Verträge sind diese gekennzeichneten Strecken versichert und der Grundbesitzer von der Haftung befreit. Weiteres wird pro km ein Jährlicher Beitrag von 50 Euro für Wegerhaltung als Anerkennung ausbezahlt.
Wegeobmann Zojer:
„Forststraßen sind Betriebsflächen und Arbeitsplätze. Für die Grundbesitzer bedeutet die Öffnung von Radstrecken eine Einschränkung und eine Rücksichtnahme und dies freiwillig auf eigenem Grund und Boden, damit viele ihren Sport ausüben können. Wer würde dies noch auf seinen Privatgrund zulassen?“
Bürgermeister Zoppoth:
„Die Wegsperre durch die Besitzer war aufgrund der Vorfälle nachvollziehbar. Wir sind froh, dass wir nun eine Lösung anbieten können. Es ergeht von Seiten der Gemeindeführung der Appell an alle Freizeitsportler die mit ihrem Mountain- oder E-Bikes die Berge erkunden wollen, sich an die beschilderten Strecken und an die vereinbarten Öffnungszeiten zu halten.“
Vizebürgermeister Zebedin:
„Forstwege sind keine Sportanlagen, sondern Verkehrsflächen zur Bewirtschaftung von Grund und Boden. Durch Respekt vor der Natur und Einhaltung der Verhaltensregeln kann jeder seinen Teil dazu beitragen, dass Radfahren in den Bergen möglich bleibt!“ Das wichtigste im Leben ist gegenseitige Wertschätzung – bitte halten wir uns an die Regeln und achten wir unsere Natur und unseren gemeinsamen Lebensraum!