Stallarbeit trotz Quarantäne möglich!

Kärnten -

Aufgrund der unter den bäuerlichen Betrieben herrschenden Verunsicherung bezüglich der Auswirkungen der über Gailtaler Betriebe verhängten Quarantäne auf die Bewirtschaftung, informiert die Landwirtschaftskammer Kärnten:

Stallarbeit trotz Quarantäne möglich!

In einem Gespräch von LK-Präsident Johann Mößler mit dem Bezirkshauptmann von Hermagor, Heinz Pansi, konnte das Missverständnis ausgeräumt werden, dass die Stallarbeit von Personen unter Quarantäne nicht möglich wäre.

Versorgung der Tiere sichergestellt

Es wurde klargestellt, dass die tägliche Versorgung der Tiere durch die Betriebsführerfamilie sichergestellt ist!

Erklärung: “Arbeitsquarantäte”

Darüber hinaus wurde bereits im März bzw. April 2020 seitens der Bundesministerin Köstinger in Absprache mit dem Gesundheitsministerium klargestellt, dass für die systemrelevante Landwirtschaft eine sogenannte „Arbeitsquarantäne“ greift:

Diese sieht eindeutig vor, dass die Bewirtschaftung der Betriebe unter Einhaltung der COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen auch im Fall einer Quarantäne möglich ist.

Grundvoraussetzung dafür ist, dass es zu keinen Kontakten mit Dritten (betriebsfremden Personen) kommen darf.