Ab 1. Februar:

Vignettenpflicht: Strenge Kontrollen werden durchgeführt

Gailtal -
Ab heute, 1. Februar, gilt die Vignettenpflicht. Dabei gelten nur noch die zitronengelbe oder die digitale Vignette 2019 –  die „alte“ Vignette in kirschrot ist ungültig. Am Vormittag wurden diesbezüglich bereits zahlreiche Kontrollen durchgeführt, vor allem bei der Abfahrt Warmbad/Villach.

Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gelten ab 1. Februar nur mehr Zitronengelb oder die Digitale Vignette 2019. Wer ohne fährt muss mit hoher Geldstrafe rechnen.

Gestern, am 31. Jänner verlor die Jahresvignette 2018 ihre Gültigkeit. Ab heute muss die neue, zitronengelbe Vignette am Pkw, Motorrad oder leichten Wohnmobil angebracht oder die digitale Vignette gekauft bzw. gültig  sein, sobald Autobahnen oder Schnellstraßen benutzt werden. Autofahrer, die die digitale Vignette noch in einem der 90 ARBÖ-Prüfzentren kaufen, haben den Vorteil, dass die Vignette bereits ab dem Zeitpunkt des Kaufes gültig ist. Wird die digitale Variante online über die Asfinag Homepage erworben ist sie erst ab dem 18. Tag nach dem Tag des Kaufs gültig.

Vignettenpreise 2019

Der Tarif für die Jahresvignette beträgt heuer 89,20 Euro für PKW bzw. 35,50 Euro für Motorräder. Erhältlich sind auch 10-Tages- (PKW: 9,20 Euro / Motorrad: 5,30 Euro) und 2-Monats-Vignetten (PKW: 26,60 Euro / Motorräder: 13,40 Euro). Österreicherinnen und Österreicher lassen sich erfahrungsgemäß Zeit mit dem Kauf der neuen Vignette. Aber Vorsicht, man sollte sich auch nicht zu lange Zeit lassen, denn wer ohne gültige Vignette fährt, muss mit einer Ersatzmautzahlung von 120 Euro rechnen. Diesbezüglich fanden heute Vormittag bereits mehrere Kontrollen statt.

Kaufnachweis aufbewahren

Der Kaufnachweis für die Klebevignette sollte aufbewahrt werden. Er dient im Falle eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann. Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel.

ASFINAG-Tipps zur Klebevignette

  • Die gültige Vignette muss vollständig von der Trägerfolie abgelöst und gut sichtbar innen auf der Windschutzscheibe aufgeklebt werden (empfohlen wird links oben auf der Windschutzscheibe oder im Bereich des Rückspiegels). Die Vignette dabei nicht beschädigen und keinesfalls im Tönungsstreifen anbringen!
  • Beim Aufkleben muss die Windschutzscheibe sauber, trocken und fettfrei sein.
  • Die optimale Klebe-Temperatur liegt bei etwa +5 Grad Celsius. Ist es kälter, sollte in der Garage geklebt oder das Aufkleben nach einer längeren Autofahrt vorgenommen werden, wenn die Scheibe durch die Autoheizung bereits aufgewärmt ist.
  • Eine weitere Empfehlung: Auf der Windschutzscheibe sollten maximal zwei österreichische Vignetten gleichzeitig aufgeklebt sein, damit eine Mautkontrolle schneller abgewickelt werden kann – dies ist auch im Sinne der Kunden.
  • Tipp für Motorradfahrer: Bei Motorrädern ist die Vignette auf einem sauberen, nicht leicht auswechselbaren Teil (z.B. Gabelholm oder Metallträger am Vorderrad) aufzukleben. Das Aufkleben an transportablen Teilen des Motorrades (z.B. Koffer oder Seitentaschen) oder gar auf dem Motorradhelm ist nicht zulässig.