LHStv.in Beate Prettner freut sich über positive Begutachtung des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes. “Mit einer großzügigen Änderung der Wohnbeihilfenberechnung können wir nun noch mehr Kärntnern unter die Arme greifen“, informiert die Sozialreferentin. Gerechnet werde mit etwa 600 bis 700 zusätzlichen Bezugsberechtigten.
2,5 Millionen Euro Mehrausgaben
Wesentlicher Eckpunkte seien unter anderem die Erhöhung des zumutbaren Wohnungsaufwandes um fünf Prozent sowie die Erhöhung der anrechenbaren Betriebskostendeckung auf 100 Prozent und eine jährliche Valorisierung des zumutbaren Wohnungsaufwandes.
“Die automatische jährliche Erhöhung der Zumutbarkeitsgrenzen verhindert, dass Leute aus der Bezugsberechtigung fallen. Im Gegenteil: Wir können damit die Zahl der Bezugsberechtigten sogar laufend erhöhen“, erklärt Prettner. Für das erste Jahr rechnet man alleine in diesem Bereich mit Mehrausgaben von rund 2 Millionen Euro. Ein Plus von 550.000 Euro ergibt die großzügige Betriebskostendeckung. In Kraft treten wird das neue Gesetz aller Voraussicht nach mit 1. Jänner 2022.
Neue Richtlinien für Heizkostenzuschuss
“Der Bezug des Heizkostenzuschusses wird in Kärnten keine Auswirkung auf die Wohnbeihilfe haben”, betont Prettner. Tatsächlich profitieren rund 19.000 Kärntner jedes Jahr vom Heizkostenzuschuss, den Land und Gemeinden auszahlen. Allein 2021 wurden knapp 3 Millionen Euro ausgeschüttet. Für die anstehende Heizperiode habe die Sozialreferentin bereits eine neue Richtlinie in Auftrag gegeben, die sicherstellen wird, dass noch mehr Kärntner von dieser Förderungsmöglichkeit profitieren werden.