Ärger in der Nacht-Gastro hält an: “Unüberlegt, praxisfern und existenzgefährdend”

Kärnten -

Das erste Wochenende bei dem es hieß “nur PCR-Test oder Impfung gültig” ist nun vorüber. Der Ärger um die Verschärfungen ist nach wie vor deutlich spürbar. WK-Obmann Sternad zeigt sich vor allem über die Planlosigkeit verärgert.

Ärger in der Nacht-Gastro hält an: "Unüberlegt, praxisfern und existenzgefährdend"

Die vor kurzem beschlossene Verschärfung für die Nachtgastronomie ruft in der Gastro-Branche durchgehend Unmut hervor. „Es ist keine längerfristige Planung möglich, es gibt keine durchdachte PCR-Teststrategie, aber eine Reduktion von 3-G auf eine verschärfte 2-G Regelung für Nachtgastronomiebetriebe.

Das ist nicht nur unüberlegt und praxisfern, sondern existenzgefährdend“, bringt es Kärntens Gastronomie-Obmann Stefan Sternad auf den Punkt.

“Haben mehr Fragen als Antworten”

“Die schwammige Definition in der Verordnung von „Nachtgastronomie“, mit der „alle Einrichtungen des Gastgewerbes zu verstehen sind, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist“, schafft mehr Fragen als Antworten, welcher Betrieb nun in diese Kategorie fällt”, so der Obmann enttäuscht.

Sternad bedauert, dass im Vorfeld der Wirtschaftskammerorganisation keine fachliche Begutachtungsmöglichkeit geboten wurde, denn so hätte man diese Probleme vermeiden können. „Nun sind wir erst wieder aufgerufen, mit den Kärntner Behörden eine tragbare Definition zu gestalten, die Gesetz und Praxis unter Berücksichtigung der epidemiologischen Gefahr entspricht“, erklärt der Wirte-Sprecher.

Führt eine Impfung zur Normalisierung?

Was die Impfdiskussion betrifft, vertritt Sternad dieselbe Meinung wie Land und WKO: „Wir können unseren Gästen nur empfehlen, sich baldigst impfen zu lassen, denn nur Genesung, Impfung oder laufende Testung können mittel- und langfristig zu einer Normalisierung unseres Lebens und Freizeitbereichs führen!“

Hinsichtlich der Einhaltung der 3-G-Regel in der Gastronomie sieht Sternad sowohl Wirte als auch Gäste in der Pflicht. „Nichteinhaltung dieser Regeln ist kein Kavaliersdelikt! Wer hier vorsätzlich Nachlässigkeit walten lässt, gefährdet unseren heimischen Tourismus und alle, die direkt oder indirekt davon wirtschaftlich abhängig sind“, meint Sternad.

“Halte nichts von einer generellen Impfpflicht”

Auch der Kärntner Tourismus- und Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig hält dazu fest: „Ich halte nichts von einer generellen Impfpflicht für die Gastronomie. Restaurants, Wirtshäuser und Cafés müssen weiter auch für alle, die genesen oder auch getestet sind, zugänglich bleiben. Die 3G-Regelung und der Gästeregistrierung sind ausreichend, aber es muss von Gästen und Wirten auch ernst genommen und kontrolliert werden. Hier gilt es eher anzusetzen, statt eine generelle Impfpflicht zu fordern.“