AK Kärnten: Völkermarkter Betrieb zahlte unter Kollektiv – 30.000 Euro Entschädigungszahlungen

Kärnten -

Arbeitnehmer aus Völkermarkter Betrieb wurden unter dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt bezahlt. Arbeiterkammer Kärnten verhalf zu 30.000 Euro Entschädigung.

AK Präsident Günther Goach

Eigentlich wollte ein Völkermarkter Arbeitnehmer nur seine Urlaubsersatzleistungen kontrollieren lassen. Beim AK-Gehaltscheck stellte sich eine unterkollektivvertragliche Entlohnung heraus: Dem Völkermarkter wurden monatlich rund 500 Euro brutto zu wenig bezahlt. Doch das war nicht alles. Durch die Intervention von AK-Bezirksstellenleiter Andreas Golob kamen im Betrieb noch weitere Fälle von Lohn- und Sozialdumping ans Tageslicht: „Die von der Arbeiterkammer initiierte Betriebsprüfung durch die Österreichische Gesundheitskasse ergab, dass neben der zu geringen Entlohnung des einen Arbeitnehmers auch einige andere nicht entsprechend entlohnt wurden.“ Der metallverarbeitende Betrieb musste daraufhin Entgeltdifferenzen von insgesamt 30.000 Euro brutto an die betroffenen Beschäftigten zahlen. Zudem muss das Unternehmen mit einer verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenz rechnen.

„Bezahlung unter dem Kollektivvertrag ist verboten. Leider wird dies von einzelnen Betrieben in Kärnten immer noch ignoriert und viele Beschäftigte wissen nicht, dass ihnen mehr Gehalt zusteht“, so AK-Präsident Günther Goach und empfiehlt beim Verdacht auf Unterentlohnung: „Wenden Sie sich so rasch wie möglich an uns!“