AK-Rechtsschutz-Bilanz 2024: 81 Millionen Euro für AK-Mitglieder erkämpft

Kärnten -

AK – Das Team des Arbeits- und Sozialrechts in der Arbeiterkammer ist darauf spezialisiert, Arbeitnehmer:innen in rechtlichen Fragen rund um Arbeit und Soziales zu unterstützen. Es bietet umfassende Beratung zu Themen wie Arbeitsverträge, Kündigungen, Entgeltansprüche und soziale Leistungen. In dieser Funktion haben die Expert:innen seit 1992 688,9 Millionen Euro für AK-Mitglieder erkämpft. AK-Präsident Günther Goach: „Unser Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen zu fördern und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten!“

AK-Direktorin Susanne Kißlinger, AK-Präsident Günther Goach, AK-Dir.-Stv.in Irene Hochstetter-Lackner, Abteilungsleiter Arbeits- und Sozialrecht Maximilian Turrini.

Schutz der Rechte von Arbeitnehmerinnen & Arbeitnehmer

Nach mehr als 22 Jahren im Unternehmen wurde das Dienstverhältnis eines Kärntners
einvernehmlich aufgelöst. Der Arbeitgeber blieb dem Beschäftigten jedoch die Abfertigung
schuldig. Er wandte sich an die AK Kärnten, die zudem auch noch die sechste Urlaubswoche beeinspruchte. Das Unternehmen beglich die offene Forderung dank der Intervention der AK und zahlte den ausständigen Betrag über 34.600 Euro (brutto). „Fälle wie diese zeigen, dass die AK mit dem kostenlosen Rechtsschutz ihren Mitgliedern ein unverzichtbares Service bietet. Es kann nicht sein, dass man hart arbeitende Menschen versuchtum ihr wohlverdientes Geld zu bringen. Unsere Aufgabe ist es, die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kärnten zu schützen und uns für soziale Gerechtigkeit einzusetzen“, betont Goach und verweist auf die Beratungszahlen der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht im Jahr 2024:

Rund 81 Millionen Euro erkämpft

„Im vergangenen Jahr haben unsere Expertinnen und Experten
126.363 Beratungen durchgeführt und rund 81 Millionen Euro für AK-Mitglieder erkämpft.“Damit erhöht sich die Gesamtsumme seit 1992 auf 688,9 Millionen Euro.
Im Bereich Arbeitsrecht wurden im vergangenen Jahr 2.480 Neuvertretungen verzeichnet.
In 1.862 Fällen haben AK-Expert:innen interveniert, 618 Mal musste eine Klage bei Ge-
richt eingebracht werden. Insgesamt wurden 2.358 Akten positiv erledigt und 6,5 Millionen
Euro erkämpft. „Spitzenreiter bei den Beratungsthemen sind nach wie vor Auflösung von
Dienstverhältnissen, Entgeltabrechnungen, unbezahlte Überstunden und falsche Einstu-
fungen“, berichtet Maximilian Turrini, Leiter der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht in der
Arbeiterkammer Kärnten. Ebenfalls ein Dauerbrenner: Kündigung im Krankenstand. Goach dazu: „Beschäftigte sind nach wie vor nicht davor geschützt, im Krankheitsfall ihren
Job zu verlieren. In jüngster Zeit wird seitens einzelner Vertreter der Wirtschaft sogar eine
weitere Senkung des Schutzniveaus bei Arbeitsunfähigkeit gefordert, wonach die ersten
drei Tage des Krankenstandes als Urlaub zu verbuchen wären. Deshalb fordern wir mehr
denn je ein Kündigungsverbot im Krankenstand, insbesondere bei einem Arbeitsunfall.
Wer krank oder verletzt ist, hat ein Recht auf Genesung, um danach wieder voll einsatzfä-
hig zu sein, und sollte nicht um seinen Job oder sein Geld fürchten müssen!“

Sozialrecht

Invaliditätspensionen, Berufsunfähigkeitspensionen, Feststellung von Schwerarbeitszei-
ten, Pflegegeldeinstufungen und Reha-Geld sind Themen, mit denen sich die Expert:innen
im Sozialrecht tagtäglich auseinandersetzen.1.124 Neuvertretungen wurden 2024 über-
nommen, 855 Gerichtsakten konnten positiv abgeschlossen werden, 596 wurden aus ver-
schiedenen Gründen zurückgezogen, ruhend gestellt oder wurden negativ abgeschlossen.
64,2 Millionen Euro wurden in diesem Bereich erkämpft.
Die Expert:innen im Sozialrecht beraten auch Arbeitnehmer:innen, die Leistungen aus der
Arbeitslosenversicherung beziehen. Hier hat die Regierung die Abschaffung der Möglich-
keit einer geringfügigen Beschäftigung zusätzlich zum Bezug von Arbeitslosengeld ange-
kündigt. „Die Möglichkeit des Zuverdienstes ist jedoch insbesondere bei Langzeitarbeitslo-
sen beschäftigungspolitisch wichtig, um die Inklusion am Arbeitsmarkt zu fördern und da-
mit Verdrängungseffekte vom ersten Arbeitsmarkt zu verhindern“, so Goach.

AK- Präsident Günther Goach.
@ AK Kärnten/ Thomas Hude

Beruf, Familie und Gleichstellung

Von den 126.363 Beratungen im Jahr 2024 entfielen 12.317 auf das Referat „Beruf, Familie und Gleichstellung“, das unter anderen zu den Themen Karenz, Kinderbetreuungsgeld und Elternteilzeit informiert. 592 Frauen und Männer wurden mit dem kostenlosen Angebot ‚Elternfrühstück‘ erreicht. 26 Mal fand die Veranstaltung in den Bezirken statt, an elf weiteren Terminen konnte man online teilnehmen. Die Arbeiterkammer Kärnten wacht über Fairness am Arbeitsplatz und unterstützt Be-
schäftigte mit kostenloser Beratung und notfalls auch Vertretung vor Gericht“, betont der
AK-Präsident abschließend und verweist auf die Forderungen der AK Kärnten:

Anpassung des Arbeitslosengeldes

Mindestens 70 Prozent der Nettoersatzrate werden als kontinuierliche Geldleistung  gefordert. Österreich liegt mit 55 Prozent im
OECD-Index zur Arbeitslosenversicherung im unteren Drittel. Zudem soll die Möglich-
keit der geringfügigen Beschäftigung aufrechterhalten werden.
Attraktivere Gestaltung des zweiten Arbeitsmarktes – vor allem Menschen über 50
Jahre müssen vor Langzeitarbeitslosigkeit geschützt und entsprechend qualifiziert wer-
den.

Mehr Ressourcen für das AMS

Da wir davon ausgehen, dass die Arbeitslosenzahlen in nächster Zeit steigen werden, braucht das Arbeitsmarktservice (AMS) ausreichend finanzielle Mittel, um gute Beratung, Qualifizierung und rasche Vermittlung zu gewähr-leisten. Daher fordert die AK einen Stopp beim Personalabbau und bei der Kürzungdes AMS-Budgets. Kündigungsschutz für Arbeitnehmer:innen im Krankenstand, unabhängig davon, ob dieser durch eine Krankheit oder aufgrund eines Arbeitsunfalls verursacht wurde.