Bergbahnen Dreiländereck GmbH & Co KG in Konkurs: Schulden rd. EUR 3,1 Mio- der Betrieb ist geschlossen

Arnoldstein -

Wenig Schnee, hohe Stromkosten trieben das Skigebiet “Dreiländereck” in die Insolvenz. Die Passiva belaufen sich auf rund 3,2 Millionen Euro.

Am heutigen Dienstag, dem 5. März, wurde nun die Insolvenz bekannt, wie der Alpenländische Kreditorenverband mitteilt. Ein Insolvenzverfahren am Landesgericht Klagenfurt wurde eröffnet. Von der Insolvenz sind aktuell 12 Dienstnehmer und 45 Gläubiger betroffen.

Stromkosten & Schneearmut

Es war schließlich die katastrophale Entwicklung der Wintersaison 2023/24, die zu den Zahlungsschwierigkeiten führte. „Es kamen beträchtliche Stromkostensteigerungen auf die Schuldnerin zu, die auch nicht abgefedert werden konnten. Darüber hinaus war es auf Grund der Schneearmut in dieser Saison erstmalig heuer nicht möglich, den Schibetrieb noch im Jahr 2023 zu starten. Aus demselben Grund musste man dann den Betrieb auch schon wieder mit 24. Feber 2024 einstellen“, berichtet der AKV. Gewünschte Umsätze konnten nicht erzielt und der Betrieb nicht mehr kostendeckend geführt werden.

Passiva in Millionenhöhe

Die Verbindlichkeiten belaufen sich laut Angaben des AKV auf 3.177.500 Euro, wovon die Verbindlichkeiten der nachrangigen Gläubiger rund 2.304.000 Euro betragen. Wie geht es nun weiter? „Sollten Gespräche mit Investoren Erfolg versprechen, wird nach der allgemeinen Prüfungstagsatzung laut Angaben der Schuldnerin ein Sanierungsplanantrag bei Gericht eingebracht werden“, erklärt der AKV.

Über die Bergbahnen Dreiländereck GmbH & Co KG

„Die Bergbahnen Dreiländereck GmbH & Co KG wurde ursprünglich 1972 als Kommanditgesellschaft gegründet. 1992 wurde die Bergbahnen Dreiländereck GmbH gegründet und fungiert seitdem als persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft. Geschäftsführer dieser Gesellschaften ist Mag. Wolfgang Löscher. Betriebsgegenstand ist der Betrieb von Seilbahn- und Schiliftanlagen, des Weiteren die Planung, Errichtung und der Betrieb von Sportstätten, insbesondere Schipisten und Schneeanlagen, die Errichtung und der Betrieb von Fremdenverkehrseinrichtungen einschließlich Sportgeräteverleih sowie die Ausübung des Gast- und Beherbergungsgewerbes in allen Betriebsformen. Im Sommer werden 10 und im Winter bis zu 25 Personen beschäftigt“, so der AKV.