Vor dem Nichts
Mehrmalige Urgenzen bei zuständigen Behörden brachten dasselbe Resultat: Das Wirtschaftsministerium fühlt sich nur zuständig für Wirtschaftskammerangehörige. Ohne die behördliche Schließung von physiotherapeutischen Praxen, stehen freiberuflich tätige Physiotherapeuten vor dem Nichts. Ohne die behördlich angeordnete Schließung wird ihnen kein Teil der Ausfallszahlungen gewährt.
Völlig alleine gelassen
Physio Austria berichtet: Unsere Berufsangehörigen sind völlig alleine gelassen von den Behörden in Bezug auf existenzsichernde Maßnahmen. Physiotherapeutische Praxen werden nicht mit Schutzausrüstung oder Bedarfszuweisungen versorgt. Dennoch sollen sie ihre täglichen Strukturen aufrecht erhalten. Physiotherapeuten arbeiten in der Regel mit direktem Körperkontakt. Sowohl für Patienten, als auch für sie selbst, stellt das eine große Gefahr dar.
Unverzichtbar – aber nicht lebenserhaltend
Physiotherapeuten tragen wesentlich zum Gesundheits- und Versorgungssystem bei. Auch jetzt, indem sie sich eingestehen: Wir sind ein unverzichtbarer Gesundheitsberuf, aber nicht lebenserhaltend – unsere Arbeit an Hochrisikopatienten stellt eine ernstzunehmende Gefahr dar.
Physio Austria fordert sofortige existenzsichernde Maßnahmen, sodass die Berufsgruppe auch nach der Corona-Krise für das Gesundheitssystem tätig sein kann. Der Bundesverband der Physiotherapeuten fühlt sich in der aktuellen Situation völlig alleingelassen. Weil Praxen nicht behördlich geschlossen werden, fehle freiberuflich tätigen Physiotherapeuten jede existenzielle Absicherung.