Widerstand gegen das Gesetz wächst
Der eImpfpass stößt zunehmend auf Widerstand. Kritiker befürchten, dass die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten nicht gewährleistet ist und dass die verpflichtende Eintragung von Impfungen sowie von impfrelevanten Vorerkrankungen das Vertrauen zwischen Arzt und Patient untergräbt. Zudem könnte der eImpfpass dazu genutzt werden, eine Impfpflicht durchzusetzen und ungeimpfte Personen zu sanktionieren.
Ärzte klagen vor dem VfGH
Die Mediziner Prof. DDr. Martin Haditsch und Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen haben einen Gesetzesprüfungsantrag beim VfGH eingebracht, um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des eImpfpasses zu überprüfen. Sie kritisieren, dass im Gegensatz zur Elga-Teilnahme das Widerspruchsrecht beim eImpfpass ausgeschlossen ist. Außerdem soll die Löschfrist für die gespeicherten Daten erst 30 Jahre nach dem Tod eines Bürgers und in manchen Fällen sogar 120 Jahre nach der Geburt betragen.
Vorratsdatenspeicherung und EU-Recht
Die Speicherung von Gesundheitsdaten auf Vorrat für alle geimpften und ungeimpften Personen in Österreich wird als EU-rechtswidrig angesehen. Der EuGH hatte bereits 2014 in einem Urteil die Vorratsdatenspeicherung durch Telefon- und Internetanbieter für unzulässig erklärt. Auch die Datenschutzbehörde hatte bereits 2020 gewarnt, dass die geplante Novelle des GTelG gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen könnte.
Zugriff auf sensible Daten
Mit der Einführung des eImpfpasses haben verschiedene Institutionen Zugriff auf hochsensible Gesundheitsdaten. Dazu zählen unter anderem der Gesundheitsminister, Elga GmbH, Landeshauptleute, Sozialversicherungsträger, Gesundheitsberatung und Apotheken. Der Gesetzgeber hat jedoch nicht genau festgelegt, wer noch Zugriff auf diese Daten haben wird, was dazu führen könnte, dass der Kreis der Berechtigten per Verordnung durch den Gesundheitsminister weiter ausgeweitet wird. Ärzte sehen sich mit einer schwierigen Situation konfrontiert: Sie sind verpflichtet, Impfungen und impfrelevante Daten in das zentrale Impfregister einzutragen. Wünschen Patienten jedoch, dass ihre Daten nicht eingetragen werden, geraten Ärzte in einen Konflikt zwischen ärztlicher Schweigepflicht und Datenschutzrecht. Einerseits droht eine Verletzung der Schweigepflicht, andererseits könnte die Verweigerung der Teilnahme als Verstoß gegen die Behandlungspflichtgewertet werden.
Forderung nach Rücknahme der verpflichtenden Teilnahme
Prof. Haditsch und Prof. Sönnichsen fordern die Rücknahme der verpflichtenden Teilnahme am eImpfpass. Sie betonen, dass es nicht die Aufgabe der Ärzte sei, als Vollstreckungsorgan politischer Interessen zu agieren. Der Staathabe kein Recht, in den höchstpersönlichen Lebensbereich der Bürger einzugreifen, indem er eine verpflichtende Datenspeicherung durchsetze.
Pressekonferenz und Unterstützung durch “Wir EMUs”
Die Pressekonferenz wurde von der Plattform “Wir EMUs” organisiert, die mittlerweile über 2.000 Mitglieder zählt. Ursprünglich von Unternehmern, Ärzten und Anwälten gegründet, setzt sich die Plattform heute für eine solidarische Haltung in der Gesellschaft ein und fordert eine Rückkehr zu mehr Selbstbestimmung im Umgang mit persönlichen Gesundheitsdaten.