Zusätzlich dazu kann jedoch die reguläre Kurzarbeit um zwei weitere Monate ausgeweitet werden. Bis Ende Mai können damit Betriebe, die seit Beginn der Krise in Kurzarbeit sind, in ebenjene reguläre Kurzarbeit wechseln. Diese jedoch ist mit Ende Juni befristet. Ziel dieser Maßnahme ist es, Planungssicherheit zu geben. Die Corona-Kurzarbeit, welche einen hundertprozentigen Kostenersatz vorsieht und nun eben bis Ende März gilt, wurde ursprünglich für jene Bereiche und Unternehmen eingeführt, welche von der Pandemie ganz besonders betroffen sind. Bei der regulären Kurzarbeit gibt es jedoch einen Abschlag von 15 Prozent. Für die Arbeitnehmer sind allerdings beide Arten der Kurzarbeit gleich: Sie erhalten jeweils knapp 80 bis 90 Prozent des Gehalts.
Reguläre Kurzarbeit bis Ende Juni
Ende März ist Schluss: Corona-Kurzarbeit läuft aus
Kärnten -
Die pandemiebedingte Corona-Kurzarbeit mit vollem Kostenersatz für die Unternehmen wird mit Ende März auslaufen, wie Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) heute angekündigt hat.
Die pandemiebedingte Corona-Kurzarbeit mit vollem Kostenersatz für die Unternehmen wird mit Ende März auslaufen, wie Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) heute angekündigt hat.
© BKA / Florian Schrötter