Entlastung: Kelag bietet Grund­versorgung für alle Kärntner an

Kärnten -
Alle Kunden können ab 1. Dezember 2022 die Grundversorgung beantragen. Bei der Grundversorgung mit Strom soll niemand zurückgelassen werden oder infolge unklarer Regeln Nachteile erleiden.

„Die Stromkosten für die allermeisten Privatkunden der Kelag sind im Vergleich zum Vorjahr de facto unverändert geblieben“, betont Manfred Freitag, Sprecher des Vorstandes der Kelag kürzlich.

Entscheidung der Kelag

Die Kelag hat bereits bisher allen Haushaltskundinnen und -kunden mit Hauptwohnsitz in Kärnten nach den Kriterien der Schutzbedürftigkeit – wie dem Nachweis der GIS-Gebührenbefreiung – den Zugang zu einer sozial treffsicheren Grundversorgung ermöglicht. Zudem wirkt ab 1. Dezember 2022 die sogenannte Strompreisbremse, die den bestehenden Energiepreis bei Haushaltskunden für bis zu maximal 2.900 kWh um bis zu 30 ct./kWh netto subventioniert. Diese deutliche Entlastung beim Energiepreis auf maximal 10 ct./kWh netto bleibt bis zum 30. Juni 2024 aufrecht. Davon profitieren 60 Prozent der Kärntner Kelag-Kunden voll und der Rest zumindest anteilig, je nach ihrem Verbrauch.

Antrag ab 1. Dezember möglich

Bis Klarheit darüber herrscht, welchen Kundinnen und Kunden der Zugang zur Grundversorgung mit Strom zu gewähren ist, wird die Kelag jenen Kunden, die einen entsprechenden Antrag stellen, ohne Präjudiz den Zugang zur Grundversorgung ermöglichen. Ab 1. Dezember 2022 wird es dazu auf der Kelag-Homepage unter www.kelag.at/grundversorgung einen entsprechenden Antrag sowie ergänzende Informationen zum jeweiligen Grundversorgungstarif geben. Nicht-Kelag-Kunden müssen dazu vorher ihr aufrechtes Vertragsverhältnis mit ihrem bestehenden Energieversorger beenden.

Rechtssicherheit muss schnell möglich sein

Bei der rechtlichen Klärung geht es vor allem darum, im Sinne der EU-Elektrizitäts-Binnenmarktrichtlinie vom 5. Juni 2019, Rechtssicherheit zu bekommen, um Kunden rechtskonform zu behandeln. Auch in den Erläuterungen zur bundesgesetzlichen Regelung im § 77 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) und in den einzelnen Landesgesetzen sind widersprüchliche Formulierungen zu erkennen. Es gibt bereits in mehreren Bundesländern Klagen auf Zugang zur Grundversorgung, darum sollte rasch bundesweit Rechtssicherheit hergestellt werden.

Land Kärnten erfreut über Entscheidung

Die heute, Mittwoch, verkündete Entscheidung der Kelag, die Grundversorgung mit Strom zum Bestandskundentarif allen Kärntnerinnen und Kärntnern zur Verfügung zu stellen, „ist sehr begrüßenswert“, erklärt Konsumentenschutzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig (SPÖ). „Ein leistbarer Stromtarif ist in der aktuellen Situation ein wichtiger stabilisierender Faktor …”

Auch Kärntens Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl begrüßt die heutige Ankündigung der Kelag: „Wir begrüßen diese Form des Strompreisdeckels, die nicht nur der Bevölkerung und damit der Kaufkraft der Konsumenten zugutekommt, sondern auch rund 17.000 Ein-Personen- und Kleinstbetrieben in Kärnten eine große Hilfe in herausfordernden Zeiten ist.“

Freude über Einlenken des KELAG-Vorstandes

Dafür eingesetzt haben sich unter anderem auch die Freiheitlichen und das Team Kärnten. “Nachdem die FPÖ weitere Initiativen für die morgige Landtagssitzung angekündigt hat, lenkt der KELAG-Vorstand nun auch beim Bezieherkreis ein und ermöglicht ab 1. Dezember die günstige Strom-Grundversorgung für alle Bürger, so wie es die gesetzlichen Bestimmungen vorsehen. Das ist ein großer Erfolg für die FPÖ aber vor allem für alle Kärntnerinnen und Kärntner, für die aufgrund der Rekordteuerungen Leben und Wohnen oft nicht mehr leistbar ist”, betonen auch der Kärntner FPÖ-Chef NAbg. Erwin Angerer und FPÖ-Klubobmann Gernot Darmann.

Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer erklärt: „Das ist aus der Sicht der ohnehin leidgeprüften Kunden ein wichtiger Schritt.“ Er sieht in der heutigen Ankündigung der KELAG, dass das Unternehmen zu seiner Verantwortung steht und die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen anerkennt.

Musterklage ist vom Tisch

“Es ist zu begrüßen, dass die Musterklage dadurch nun vom Tisch ist. Das hätte für alle Betroffenen monatelang nur Unklarheit bedeutet. Durch die Entscheidung der Kelag wurde eine rasche Lösung im Sinne der Konsumenten getroffen”, freut sich auch ÖVP-Landesparteiobmann Martin Gruber. GRÜNE-Landessprecherin Olga Voglauer zeigt ebenfalls erfreut darüber, dass die Kelag einlenkte: „Dass die Kelag die gesetzlichen Bestimmungen jetzt einhalten und die Grundversorgung für alle Kunden öffnen will, ist ein wichtiger Schritt in so herausfordernden Zeiten.“