Maßnahmen gefordert

Explodierende Energie­preise: Kärntner Wirtschaft steht mit dem Rücken zur Wand

Kärnten -
Die Kärntner Wirtschaft fordert dringend Maßnahmen gegen die extrem steigenden Energiekosten. Die Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand.


Sowohl die Wirtschaftskammer als auch die Industriellenvereinigung Kärnten sind in engem Kontakt mit Unternehmen und deren Mitarbeitern. Die Fachleute stellen klar: “Die durch ein Versagen der Energiemärkte hervorgerufene Explosion der Preise bei praktisch allen Energieträgern bringt immer mehr Betriebe in ernsthafte wirtschaftliche Probleme, die sich spätestens nach dem Jahreswechsel auch massiv auf dem Arbeitsmarkt auswirken werden, wenn nicht gegengesteuert wird.”

“Zehnfach höhere Energiekosten”

Egal welche Branche der Wirtschaft, egal wie hoch der Mitarbeiterstand, überall kämpfe man mit der gleichen Situation: “Zehnfach höhere Energiekosten, die viele Betriebe regelrecht aus dem Markt katapultieren.” Schrittweise würden alte „günstige“ Energielieferverträge auslaufen und die Preiserhöhungen kommen in der gesamten Wirtschaft an. Im Inland sinke bereits die Nachfrage, weil auch die Haushalte immer mehr unter der Inflation leiden, im Export müsse man am internationalen Parkett mit Unternehmen konkurrieren, für die es keine Energiepreiserhöhungen gebe.

Das fordert die Kärntner Wirtschaft:

Rasche Entkoppelung des Gas- und Strompreises

  • … durch temporären Ausgleich beim Gaspreis (Extreme-Peak-Modell) und Begrenzung des Strompreises (Strompreis-Cap). 

Liquiditätsstärkende Maßnahmen

  • Die von der Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Energiekostenzuschusses vorgesehenen Mittel müssen dringend auf 2,5 Milliarden Euro ausgeweitet werden. Zusätzlich braucht es staatliche Garantien zur Absicherung von Betriebsmittelkrediten sowie die Einführung eines Verlustrücktrags, der sich bereits in der Pandemie bewährt hat.
  • Sofortige Rücknahme des „CO₂-Preises“, der vorläufig auf 0 Euro gestellt werden soll. 

EU-Beihilfenrecht anpassen

  • Angesichts der dramatischen Situation der Unternehmen sollten Ausgleichsmaßnahmen im notwendigen Umfang sowohl beim Energiekostenzuschuss als auch bei der Strompreiskompensation (für alle betroffenen Sektoren) ermöglicht werden.