Gastronomie will Mitarbeiter am Gewinn beteiligen

Kärnten -

Die WK-Fachgruppe Gastronomie fordert die Einführung einer lohnsteuerfreien Gewinnbeteiligung für Dienstnehmer. Konkret sollen bei diesem freiwilligen Modell bis zu 3000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter auszahlbar sein.


Die steuer- und beitragsfreie Corona-Prämie für Mitarbeiter war ein großer Erfolg: Sowohl 2020 als auch 2021 nutzten viele Gastronomiebetriebe diese Möglichkeit, um ihren Mitarbeiter diesen Bonus in der Höhe von bis zu 3.000 Euro auszubezahlen.

Mehrere positive Effekte

Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie, fordert nun die dauerhafte Einführung einer Gewinnbeteiligung für Arbeitnehmer: „Mitarbeiter sind unsere wertvollste Ressource. Jeder Gastronomiebetrieb ist unterm Strich so gut wie seine Mitarbeiter. Deshalb muss es unser oberstes Ziel sein, gute Mitarbeiter langfristig für die Arbeit in unseren Betrieben zu begeistern.“ Die Einführung einer lohnsteuerfreien Gewinnbeteiligung von bis zu 3.000 Euro pro Jahr sei dafür das ideale Instrument: „Die direkte Beteiligung am Unternehmenserfolg hätte gleich mehrere positive Effekte. Einerseits steigt dadurch die Motivation der Mitarbeiter, andererseits wird den Betrieben die Möglichkeit geboten, gute Leistungen zu belohnen.“

„So einfach als möglich“

Bei der Umsetzung werde es auf eine unkomplizierte Abwicklung ankommen: „Die Gewinnbeteiligung muss so einfach wie möglich sein. Wir brauchen ein freiwilliges und individuelles Modell, das an Betriebe und Mitarbeiter angepasst werden kann.“ Wird die Gewinnbeteiligung hingegen als starres Modell eingeführt, das für bestimmte Gruppen oder Arbeitnehmer verpflichtend vorgeschrieben ist, würde damit ein wesentlicher Aspekt geschmälert werden: der Prämiencharakter. „Eine Gewinnbeteiligung sollte kein fixes Konzept für alle Beschäftigten sein, sondern ein zusätzliches Dankeschön für besonders gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, betont der Fachgruppenobmann.

Unabhängig vom Kollektivvertrag

Er fordert außerdem, dass die Zahlung nicht an den Kollektivvertrag oder an andere lohngestaltende Vorschriften gebunden wird: „Wir sprechen uns gegen jede Form der Staffelung aus. Mitarbeiter sollen die Prämie in voller Höhe erhalten können – egal, in welcher kollektivvertraglichen Stufe sie sich befinden.“ Selbstverständlich würde die Gewinnbeteiligung nicht anstelle des bisher gezahlten Entgelts oder anstelle einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden.