Gesetzliche Lage
„Anscheinend war dem Unternehmen die gesetzliche Lage des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) nicht bekannt“, so AK-Konsumentenschutzexpertin Claudia Prettner und erklärt: „Tritt der Verbraucher von einem Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zurück, so muss die empfangene Ware innerhalb von weiteren 14 Tagen nach der Rücktrittserklärung zurückgesendet werden.“ Diese sogenannte Rückstellungsfrist wurde somit auch durch den Konsumenten laut gesetzlicher Bestimmung eingehalten – AGB von Unternehmen betreffend Rücksendungen und auch das Datum des Einlangens der Ware im Unternehmen gelten nicht. „Ohne das Einschreiten der AK-Konsumentenschutzexperten würden viele Menschen ohne ihr Wissen um ihre Rechte betrogen“, so AK-Präsident Günther Goach.