Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
In Kärnten muss für ein verfügbares und qualitativ hochwertiges Angebot an Kinderbetreuung gesorgt werden, welches bereits bei der frühkindlichen Bildung ansetzt, um die kindliche Entwicklung positiv zu begleiten und somit den Kärntner Kindern die gleichen Chancen ermöglicht, wie sie anderen europäischen Kindern aufgrund frühkindlicher Bildung offenstehen. Studien bestätigen, dass Kinder die von klein auf qualitätsvolle Betreuungsangebote genießen, später über ein besseres Bildungsniveau und Einkommen verfügen und insgesamt gesünder sind. Frühkindliche Bildung legt also den Grundstein für Chancengerechtigkeit und den späteren Erfolg von Kindern.
Flächendeckende Betreuungsplätze müssen zur Verfügung stehen
Es muss einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag geben, leistbar und flächendeckend in ganz Kärnten, wahlweise am Wohn- oder Arbeitsort. Ein bloßer Versorgungsauftrag für die Gemeinden ist nicht ausreichend, da dieser weder an einen Rechtsanspruch noch an Sanktionen geknüpft ist. Von den Kindern unter drei Jahren werden in Kärnten nur 27,7 % institutionell betreut. Die Wirtschaftskammer Kärnten fordert, dass für sie flächendeckend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Denn: Nur ein Mehr an Betreuungsplätzen für die Kleinsten ermöglicht es Müttern, rasch wieder in den Job einzusteigen.
Kinderbetreuungsangebot an die wirtschaftliche Realität anpassen
Das Angebot speziell in Hinblick auf die Öffnungszeiten zu Tagesrandzeiten muss geschaffen werden und auch langfristig zur Verfügung stehen. Angebot schafft Nachfrage! UND: Anpassung der Öffnungszeiten an die Realität!
Gerade in Zeiten des akuten Fachkräftemangels muss eine funktionierende und gut
ausgebaute Kinderbetreuung die oberste Priorität im Bundesland Kärnten sein, denn diese trägt maßgeblich dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen und Frauen eine selbstbestimmte Teilnahme am Arbeitsmarkt zu ermöglichen, und das Arbeitskräftepotenzial — insbesondere jenes von Frauen — voll auszuschöpfen und Teilzeitkräfte zu Vollzeitkräften zu machen.
Speziell in den Tourismusregionen, aber auch für den Gesundheitsbereich und im Handel braucht es eine Ausweitung der Betreuungszeiten und ein Angebot an den Wochenenden. Die Betreuung zu den Randzeiten von 6.00 bis 7.30 sowie 16.00 bis 20.00 muss durchgehend gewährleistet sein. Langfristig anzustreben ist ein Kinderbetreuungsangebot
· an Adventwochenenden – insbesondere ein Betreuungsangebot an Samstagen
· in den Sommermonaten
· in den Herbst-, Weihnachts-, Semester- und Osterferien speziell in Tourismusregionen
Private Anbieter – Planbarkeit und Investitionssicherheit durch valides Datenmaterial
Die Gemeinde hat drei Jahre Zeit, eine vertragliche Vereinbarung mit einem der 341 privaten Anbieter als Träger abzuschließen. Private Träger können längstens noch zwei Jahre nach den derzeit in Geltung stehenden Vorschriften agieren. Den privaten Trägern muss hier eine längere Frist zugestanden und gleichzeitig den Gemeinden ein rascherer Abschluss der Vereinbarungen vorschrieben werden, um für die privaten Träger eine bessere Planbarkeit und letztendlich Investitionssicherheit herzustellen.
Durch die starken Einschränkungen bei der Einhebung von Elternbeiträgen wird den
privaten Trägern der pädagogische und wirtschaftliche Handlungsspielraum fast gänzlich genommen. Insgesamt wird es dazu führen, dass jede Einrichtung nur das Mindestmaß an pädagogischen Angeboten anbieten wird. Es gibt keinen Anreiz mehr, die „Extrameile“ zu gehen, wenn man keine Elternbeiträge einheben darf. Insgesamt ist zu erwarten, dass die Qualität des Angebotes durch das neue Gesetz nicht steigen wird.
Sofern der Betrieb der Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung nicht kostendeckend möglich ist, kommt nur noch eine Deckung über die jeweilige Gemeinde in Betracht. Eine solche Abgangsdeckung muss vertraglich vereinbart werden und macht die privaten Betreiber zu Bittstellern bei den Gemeinden. Aufgrund fehlender objektiver Kriterien bei der Vergabe der Kinderbetreuung sind die Träger den jeweils aktuellen politischen Verhältnissen ausgeliefert.
Um den Bedarf an Kinderbetreuung und die dafür notwendigen Ressourcen im Bundesland Kärnten und in den Gemeinden planen zu können, ist ein verlässliches Datenmaterial nötig. Die Praxis sieht so aus, dass Eltern sich bei mindestens 2-3 verschiedenen Anbietern gleichzeitig anmelden und diese untereinander nicht vernetzt sind. Eine Prioritätenreihung seitens der Eltern (Wunschbetreuungsplatz und -ort) ist derzeit nicht möglich. Hier muss es eine einheitliche kärntenweite Bedarfserhebung mit gleichzeitiger Angabe der bevorzugten Kinderbetreuungseinrichtung und eventuellen Ersatzwünschen geben. Ideal wäre die zentrale Erhebung über eine Online-Plattform. Das würde eine verschränkte Bedarfserhebung bis ins Volksschulalter gewährleisten und birgt u.a. auch die Möglichkeit, freie Sommerbetreuungsplätze in Gemeinden übergreifend abzufragen
und anzubieten.
Betriebstageseltern – realitätsferne Anforderungen
Neben den Tageseltern müssen auch für die Betriebstageseltern niederschwellige, unbürokratische und flexible Vorschriften geschaffen werden, um diese für mehr Kärntner Betriebe zugänglich zu machen. Derzeit wird das Angebot nur unzureichend durch die Kärntner Wirtschaft wahrgenommen (aktuell ein Betrieb in ganz Kärnten!), was vor Allem an den hohen Anforderungen an die Räumlichkeiten liegt (65 m², Grünfläche, ebenerdig). Für die erstmalige Anstellung von Betriebstageseltern und den damit verbundenen räumlichen Anpassungen braucht es eine Unterstützung seitens des Landes, einen niederschwelligen Zugang und eine Entbürokratisierung.
Wir fordern das Land auf, ein klar ausformuliertes und nachvollziehbares Fördermodell für Betriebstageseltern aufzulegen und gemeinsam mit der Wirtschaftskammer an die Kärntner Betriebe zu kommunizieren.
„Die Novelle des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz“ bringt für die Betreiber aus derzeitiger Sicht noch erhebliche Unsicherheiten mit sich. Daher sollte das Gesetz laufend evaluiert werden und zumindest jährlich gemeinsam mit den wichtigsten Stakeholdern unter Einbindung der Sozialpartner diskutiert und gegebenenfalls angepasst werden“, fordert Legner abschließend.